Bild einer 30-er Zone
Gemeinderat beschließt den Teillärmaktionsplan K 3737 - Tempo 30 auf großen Teilen der Rheinstraße in Sicht
Seit vielen Jahren beschäftigen sich der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung mit verschiedenen Möglichkeiten, um eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der K 3737 (Rheinstraße) von 50 km/h auf 30 km/h zu erreichen und somit die Verkehrssicherheit, insbesondere für Schüler und Fußgänger, zu erhöhen. Da die Rheinstraße eine Kreisstraße ist und die Gemeinde Elchesheim-Illingen mit Bietigheim verbindet sowie im Weiteren einen Anschluss an die B 36 ermöglicht, konnte bislang keine Geschwindigkeitsreduzierung bei der Genehmigungsbehörde erwirkt werden.
Um schließlich doch noch eine rechtliche Grundlage für die angestrebte Geschwindigkeitsreduzierung zu schaffen, sprach sich der Gemeinderat für die Durchführung von Voruntersuchungen zur Erstellung eines Lärmaktionsplans im Bereich K 3737 (Rheinstraße) sowie K 3720 (Kirchstraße) aus. Nach erfolgten Verkehrsmessungen und Berechnungen der Lärmpegel ergaben sich lediglich für den Bereich der K 3737 (Rheinstraße) Grundlagen für eine Lärmaktionsplanung.
Zwischen dem Gebäude Rheinstraße 21 und dem Gebäude Rheinstraße 84 c wurden auf ca. 550 m durchgehend gesundheitsgefährdende Immissionen sowohl tagsüber als auch nachts festgestellt. Von diesen gesundheitsgefährdenden Immissionen sind über 70 % der dortigen Bewohner betroffen.
Anhand des sogenannten Musterberichts, wurde ein Entwurf zum Lärmaktionsplan, gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der 34. BImSchV erstellt, der im oben genannten Maßnahmenbereich die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h ganztags vorsieht. Die Lücke zwischen dem bestehenden Tempo 30-Abschnitt im Bereich des Seniorenwohnheims und dem Maßnahmenbereich soll aufgrund der geringen Entfernung (60m) geschlossen werden.
In seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2023 hat sich der Gemeinderat mit den im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen befasst und den Teillärmaktionsplan K 3737 beschlossen. Dieser Plan samt geschilderten Maßnahmen muss nun durch die Genehmigungsbehörden (Landratsamt Rastatt, Regierungspräsidium Karlsruhe) genehmigt werden. Sobald dies erfolgt ist, kann die geplante Geschwindigkeitsreduzierung erfolgen. Es wird mit einer Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte gerechnet.
Dateien:
Berichterstattung der Gemeinde Bietigheim über den Teillärmaktionsplan K3737
Kartierung des Straßenverkehrslärm Rheinstraße (K3737) und Kirchstraße (K3720)
Synopse zur Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Synopse zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger