Kein Grundbuchamt mehr in Bietigheim - Wohin muss ich mich nun wenden?
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise
· wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist,
· ob und welche Rechte andere Personen an einem Grundstück haben (zum Beispiel Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten) oder
· ob es Vormerkungen und bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt.
Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag.
Durch die Notariats- und Grundbuchreform wird das Grundbuch für die Gemeinde Bietigheim seit 2014 vom Amtsgericht Achern geführt. Dies hat zur Folge, dass sämtliche notariellen Dienstleistungen, wie Kaufverträge über Grundbesitz, Ehe- und Erbvertrag oder die Gestaltung von Testamenten, ausschließlich bei freien Notaren ihrer Wahl vorgenommen werden. Ebenso können beglaubigte oder unbeglaubigte Grundbuchauszüge bzw. die Einsicht ins Grundbuch nur noch direkt beim Amtsgericht Achern, Grundbuchamt, Rathausplatz 4, 77855 Achern beantragt werden.
Die Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke können sie auch online unter folgenden Link beantragen:
https://amtsgericht-achern.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Grundbuchamt/Grundbucheinsicht+und+Grundbuchausdrucke
Hinweis: Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie zwangsvollstrecken möchten.
Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.