Der Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Bietigheim wurde zum 31.03.2019 aufgelöst. Für die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist seit 1. April 2019 das neue gemeinsame Gutachtergremium zuständig, das unter Federführung der Großen Kreisstadt Rastatt mit den Kommunen des nördlichen Kreisgebiets gebildet wurde. Für die Berechnung der Gutachterdienste gilt künftig die Satzung der Stadt Rastatt.
Vertreter der Gemeinde Bietigheim im Gutachterausschuss der Stadt Rastatt:
Harald Wiegand
Was sind die Aufgaben des Gutachterausschusses:
Die Aufgaben eines Gutachterausschusses bestehen vor allem in
- der Erstellung von Verkehrsgutachten,
- der Festsetzung der gemeindlichen Bodenrichtwerte und
- der Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung.
Die erforderliche Erfahrung und besondere Sachkenntnisse der Gutachter resultiert aus deren Berufen.
Was sind Bodenrichtwerte?
Die Bodenrichtwerte bilden eine wichtige Grundlage zur Schaffung von Grundstücksmarkttransparenz, die für jedermann zugänglich ist. Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 Baugesetzbuch) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch). Altlasten, soweit vorhanden, sind in den Bodenrichtwerten nicht berücksichtigt. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie werden in der Regel alle zwei Jahre rückwirkend zum 31. Dezember des Vorjahres ermittelt.
Folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte bestehen:
1.BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg). Aufruf über: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?product=brw&commune=Bietigheim
2.Homepage der Stadt Rastatt. Aufruf über: https://www.rastatt.de/index.php?id=8050
3.Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Herrenstraße 15 in 76437 Rastatt, Zimmer 4.14/4.15, während der üblichen Geschäftszeiten.
Grundsteuerreform: Bodenrichtwerte für Feststellungserklärung
Vom Land Baden-Württemberg ist geplant, dass die für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte ab dem 1. Juli 2022 kostenfrei über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de abgefragt werden können. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuerreform.