Vorabinformationen bezüglich geplanter Bauvorhaben erhalten Sie beim Landratsamt Rastatt - Amt für Baurrecht, Naturschutz, Recht und Ordnung-, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Telefon 07222 / 381-0, Mail: baurecht@landkreis-rastatt.de
Anträge zu den nachstehenden Baugenehmigungsverfahren reichen Sie beim Rathaus Bietigheim, Malscher Straße 22, Bauverwaltungsamt Zimmer 30 ein. Bitte beachten Sie die jeweils erforderliche Anzahl an Ausfertigungen. Für Fragen zur Antragstellung der einzelnen Verfahren steht Ihnen Frau Wild unter Telefon 07245/808-27 oder per e-Mail: sabine.wild@bietigheim.de zu den Öffnungszeiten gern zur Verfügung.
Antrag auf Baugenehmigung § 49 LBO mit allen erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung und zusätzlich:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren § 52 LBO mit allen erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung und zusätzlich:
Antrag auf Anschluss an die Frischwasserversorgung (sofern erforderlich) mit allen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung
Antrag auf Anschluss an die Abwasserversorgung (sofern erforderlich) mit allen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung
Antrag im Kenntnisgabeverfahren § 51 LBO mit allen erforderlichen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich:
Antrag auf Anschluss an die Frischwasserversorgung (sofern erforderlich) mit allen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung
Antrag auf Anschluss an die Abwasserversorgung (sofern erforderlich) mit allen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung