
In der Zeit vor Fertigstellung der Bündelungstrasse fuhren rund 20.000 Autos innerhalb von 24 Stunden auf der Bundesstraße 36 durch die Ortsmitten von Durmersheim und Bietigheim. Wer seinerzeit an dieser vielbefahrenen Ortsdurchfahrt wohnte, wusste ein Lied davon zu singen, was es heißt, Tag und Nacht massivem Autolärm ausgesetzt zu sein. Heute, über 20 Jahre später, stellt sich die Situation entlang dieser ehemaligen Hauptverkehrsachsen deutlich entspannter dar. Grund dafür ist die inzwischen längst abgeschlossene Umsetzung der B-36-Umfahrung. Die parallel geplante Neu- und Ausbaustrecke der Bahn ist allerdings mittlerweile durch den Tunneleinbruch bei Niederbühl ins Stocken geraten. Dennoch, diese beiden Großprojekte sind mit ein Grund dafür, dass im Vorfeld ab 1998 eine umfassende Flurbereinigungsmaßnahme durchgeführt werden musste, an deren Abschluss im Jahre 2017 der hier gezeigte Erinnerungsstein gesetzt wurde. Er trägt die Inschrift: "Flurbereinigung Bietigheim (B36, DB) 1998-2017 Das Flurbereinigungsverfahren wurde anlässlich des Neubaus der B 36 und des Ausbaus der Rheintalbahn durchgeführt." Dazu sind das Ortswappen der Gemeinde Bietigheim sowie das Wappen des Landkreises Rastatt in die Messingtafel eingeprägt. Zunächst mag es den Betrachter etwas verwundern, dass wegen eines derartigen Verwaltungsaktes eigens ein Erinnerungs- oder Gedenkstein gesetzt wird. Doch wie vom Sachbereichsleiter des Amtes für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung im Landratsamt Rastatt, Jörg Adam, zu erfahren war, ist es durchaus nicht unüblich, solche Gedenksteine mit entsprechender Informationstafel zu setzen. Als Beispiele nannte er die Verfahren in Haiterbach (Kreis Calw) 2012, in Oftersheim (Rhein-Neckar-Kreis) 2004, im Landkreis Karlsruhe im Zuge der Erweiterung der Albtalbahn nach Spielberg und Ittersbach (1987) sowie Langensteinbach 2004, um nur einige zu nennen.
Viele Grundstücke wurden durch das Umgehungsprojekt "geschluckt". Die Eigentümer wurden dafür mit Grund und Boden an anderer Stelle entschädigt. In diesem Zusammenhang wurden auch verteilt liegende Grundstücke zusammengelegt. Mit einbezogen waren alle Gewanne. Eine Ausnahme bildete jedoch das Gewann Birkig. Hier wehrten sich die Besitzer heftig gegen die Flurbereinigungs-maßnahme, denn dieser Bereich war bereits als Bauerwartungsland vorgesehen. Somit wurde das Gewann Birkig aus der Flurbereinigungsmaßnahme herausgenommen.