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Die Geschichte der auf dem Bietigheimer Friedhof bestatteten Familie Augenstein
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Teil 1 von 12 Die Grabanlage („Erbbegräbnis“) der Familie Augenstein

Auf dem Friedhof von Bietigheim befindet sich ein Grabmal von stattlichen Ausmaßen. 6,10 Meter ist es lang, 4,70 Meter breit. Gefertigt wurde der gesamte Grabstein aus Granitblöcken, die jeweils 40 cm hoch und ca. 60 cm breit sind. Inmitten dieser Wand, an der links und rechts je eine Grabtafel befestigt ist, befindet sich auf einem 114 cm hohen und ca. 90 cm breiten Granitblock eine 70 cm hohe und 55 cm breite Gedenktafel aus (ehemals) weißem Marmor.

Über all dem thront ein ebenfalls aus Granit gehauenes Kreuz ohne Christuskorpus. Sein Längsbalken misst 133 cm, der Querbalken 42 cm. Auf der linken und auf der rechten Seite ist die Grabanlage mit einer etwa vier Meter langen und etwa 70 cm hohen Kirschlorbeer-hecke eingefasst. Diese verdeckt daher an einigen Stellen die jeweils drei Pfosten, die links und rechts das Grab begrenzen. Sie sind durch eine Kette miteinander verbunden.



Diese Pfosten sind auch im vorderen Teil der Grabanlage zu finden. Sie sind etwa 72 cm hoch und messen 20 cm x 20 cm in der Fläche. Die Eckpfosten sind deutlich mächtiger ausgearbeitet. Die so entstandene Grabfläche von 28,6 Quadratmetern ist in sich nochmals unterteilt. Etwa sechs Quadratmeter nimmt ein eigens eingefasstes Blumenbeet in Anspruch. Der vordere Teil an der Mauer, die die Gedenktafeln trägt, ist von zwei rund geschnittenen, etwa einen Meter hohen Zwergwachholdern sowie niedrig wachsenden „Bodendeckern“ geprägt. An der beschriebenen Wand sind die erwähnten Gedenktafeln aus schwarzem Marmor angebracht. Sie haben eine unterschiedliche Breite. Die linke Tafel, die den Namen von Dr. Leopold Augenstein trägt, ist 60 cm hoch und 90 cm breit. Die Tafel, die die Namen seiner beiden Schwestern trägt, ist 60 cm hoch aber nur 83 cm breit. Auf ihnen finden sich nähere Hinweise über die an dieser Stelle beerdigten Menschen. Auf der rechten Tafel steht: Hier ruhen in Gott Hermine Augenstein, geb. 14. Dez. 1874, gest. 25. Juni 1945 Lina Augenstein, geb. 12. April 1867 gest. 25. Jan. 1953. Die links befindliche Tafel trägt diesen Text: Hier ruht in Gott Ministerialrat Dr. Leopold Augenstein, geb. 28. März 1871 gest. 4. Sept. 1922. Die in der Mitte zwischen diesen Gedenkplatten befestigte Tafel aus weißem Marmor trägt eine Inschrift, die man heute nur noch mühsam entziffern kann.
Demnach lautet dieser Text auf der linken Seite: Hier ruhen in Gott Leopold Augenstein Rebstockwirth zu Bietigheim geb. 18.1.1832 gest. 11. Feb. 1882 Rechts steht: Karoline Augenstein geb. Joerger geb. 17. Aug 1841 gest. 21.Jan.1905 Der Sockel dieser weißen, marmornen Inschriftenplatte trägt den Text: Auferstehung ist unser Glaube Wiedersehn unsere Hoffnung Frommes Andenken unsere Liebe
In den kommenden Wochen gehe ich der Frage nach, wer die hier Begrabenen waren und in welchem familiären und geschichtlichen Umfeld sie gelebt haben. Die Recherchen hierzu führten vom Generallandesarchiv und dem Stadtarchiv in Karlsruhe zu den Stadtarchiven von Baden-Baden, Konstanz und Waiblingen, nach Rastatt und in die Nähe von Frankfurt, über Freiburg und nach Bühl. Teilweise konnte ich umfangreiche historische Dokumente in Augenschein nehmen und manches, was bisher nicht bekannt oder vergessen war, entdecken. Alle Fragen, die sich bei einer solchen Recherchearbeit ergeben, können jedoch nicht abschließend beantwortet werden. Hier legt die Geschichte ihren großen Mantel des Vergessens über manche Sachverhalte, deren Ergründung nunmehr nicht mehr möglich ist. Dennoch habe ich den Versuch unternommen, anhand dieses Familiengrabes aufzuzeigen, wie vielschichtig und teilweise auch verwirrend familiäre Verhältnisse vor einhundert und noch mehr Jahren gewesen sein konnten. Überraschend waren dabei auch oftmals die persönlichen Schicksale, die mit den auf unserem Friedhof Ruhenden verbunden waren.
Text und Bild: Hermann Schmitt


Leopold Augenstein und Karoline, geb. Joerger (Grabinschrift auf dem Mittelsockel) Am 16.9.1861 heiratete der hier bestattete Leopold Augenstein (18.1.1832 -11.2.1882) Karoline, geb. Joerger (16.8.1841 – 21.1.1905) in Baden-Baden

Die Geschichte der auf dem Bietigheimer Friedhof bestatteten Familie Augenstein - Teil 2 von 12

Karoline Joerger stammte aus Beuern/Baden-Baden. Leopold Augenstein (18.1.1832 - 11.2.1882) war der Sohn des als "badischer Revolutionär" bezeichneten Joseph Augenstein. Letzterer war Metzger und lebte von 1800 - 1861. Er stammte aus Neumalsch. Durch Einheirat im Jahre 1820 in die damalige Bietigheimer Rebstockwirtsfamilie von Johannes Adam Volz (19.1.1736 - 25.4.1820) und Katharina, geb. Zoller aus Bulach (2.4.1763 - 30.5.1841), wurde er der erste Rebstockwirt mit dem Familiennamen Augenstein. Nach ihm ist sogar eine Straße in Bietigheim benannt. Er hatte 1820 die damals erst 15-jährige Tochter Magdalena (22.3.1805 - 18.8.1841) geheiratet, die Mutter von Leopold. In dem Buch "1000 Jahre Bietigheim" ist hierzu nachzulesen: "Die frühe Eheschließung hatte ihren Grund wohl auch darin, dass im elterlichen Gasthaus `Zum Rebstock´ in Bietigheim der Wirt fehlte, seit der Brautvater Johannes Adam Volz gestorben war." (S. 172). Magdalena und Joseph hatten elf Kinder, sechs Buben und fünf Mädchen. Sie hießen Barnabas, August Johann, Katharina, Regine, Magdalena, Leopold, Rudolph, Maria, Amalie, Luitgard und Josef Adolf. Die Mutter verstarb allerdings bereits im jungen Alter von 36 Jahren. Der Grabstein ihres Vaters Johannes Adam Volz sowie ihr eigener und der ihrer Mutter sind in Bietigheim noch bis heute erhalten. Siehe dazu im Gemeindeanzeiger Bietigheim am 11.11. und 18.11.2021.

So sah der Eis- bzw. Bierkeller aus, in dem zu früheren Zeiten im Winter Eis in großen Blöcken aus den naheliegenden, in der Regel überschwemmten Wiesen, die zu Eisflächen geworden waren, eingelagert wurde. Das Foto entstand 2014, kurz vor Abbruch des Rebstocks. Q.: Privatarchiv Karl Rittler

Eine interessante Information über den hier bestatteten Leopold Augenstein, auf dessen Grabplatte "Rebstockwirth" steht, konnte ich aus den sehr umfangreichen Personalakten (Q.: Generallandesarchiv Karlsruhe) seines Sohnes Doktor Leopold Augenstein entnehmen, der in derselben Grabanlage bestattet ist. Dort wird nämlich als Berufsbezeichnung des Vaters Leopold mehrfach: "Bierbrauereibesitzer" angegeben. Er war außerdem auch Metzger und der Gastwirt des "Rebstock" in Bietigheim. Demnach wurde hier wohl zugleich auch Bier gebraut. Belege hierfür fanden sich auch in dem Gebäude in der Rheinstraße, als dieses für den Abriss 2014/15 freigegeben war.


Heute steht dort das "Haus Rebstock Bietigheim", eine Einrichtung für betreutes Wohnen.

Aus mündlicher Überlieferung ist bekannt, dass der Raum früher mit Eisblöcken gefüllt wurde. Danach wurde er zugemauert. Erst im folgenden Sommer, wenn man wieder ans Bierbrauen ging, wurde der Kellerraum geöffnet und man konnte das dort noch vorhandene Eis zur Kühlung des frisch gebrauten Gerstensaftes verwenden. Kühlschränke bzw. Kühlanlagen gab es damals noch nicht. Im Zweiten Weltkrieg war dieser Raum offiziell als Luftschutzkeller genutzt worden. "Danach soll der örtliche Schützenverein nach dem Krieg hier seine ersten Schießtrainings durchgeführt haben", weiß Karl Rittler noch zu berichten.



Text und Foto Hermann Schmitt; Foto Bierkeller: Privatarchiv Karl Rittler

Die Geschichte der auf dem Bietigheimer Friedhof bestatteten Familie Augenstein - Teil 3 von 12

Wer waren Julius und Karolina Augenstein?

Die größte Grabanlage auf dem Bietigheimer Friedhof ist den meisten Einwohnern bekannt und vertraut. „Sie gehört schon immer dazu“, so sagten mir viele Friedhofsbesucherinnen und -besucher, mit denen ich über dieses Grabanlage gesprochen habe. Sucht man nach den Ursprüngen dieses Grabes, so findet man in den Akten nur spärliche Hinweise.
Einzig ein Eintrag im Rechnungsbuch der Gemeinde aus dem Jahr 1922/23 zeigt auf, dass ein „Augenstein Julius Konstanz“ 10.000 Mark und eine „Augenstein Karolina Karlsruhe“ 5000 Mark an die Gemeindekasse bezahlt haben. Damit haben sie vermutlich das Recht auf eine „Sondergrabnutzung“ erworben beziehungsweise das bereits bestehende Nutzungsrecht auf „unbestimmte Zeit“ verlängert. Die letzte Bestattung fand hier im Jahre 1953 statt.

Eintrag im Rechnungsbuch der Gemeinde Bietigheim aus dem Jahre 1922/23; Q.: Gemeindearchiv Bietigheim

Das bis heute renommierte Hotel Halm in Konstanz, Q.: Stadtarchiv Konstanz, StAKN.wolfH5-5569

Für wie lange diese Nutzungsdauer gelten sollte, ist nicht mehr zu ermitteln. Allerdings ist in einer Chronik des ehemaligen Pfarrers Sommer aus dem Jahr 1956 bereits zu lesen: „Die Familie (Augenstein) stammt aus Malsch, besitzt aber auf dem Bietigheimer Friedhof eine eigene Grabstätte.“ (S.43). Die Gebühren für ein solches Grab, dessen Größe oder Gestaltungsform nicht näher beschrieben ist, legte laut dem Rechnungsbuch aus dem Jahre 1922 der Gemeinderat „jeweils von Fall zu Fall fest“. Der Eintrag „Konstanz“ und „Karlsruhe“ weist wohl auf den damaligen Wohnort der Person hin, welche die genannte Summe bezahlt hat. Wer aber waren Julius und Karolina? Langwierige Recherchen ergaben, dass Julius (geb. 15.5.1870) der Cousin zu Dr. Leopold A. und dessen Schwestern war. Er war wiederum der Sohn von Johann Augenstein (geb. 4.6. 1823) und dessen Frau Theresia Laux aus Wöschbach (geb. 18.5.1827). Johann war eines von weiteren zehn Geschwistern, die der hier begrabene Rebstockwirt Leopold A. (geb. 1832) hatte, also ein Bruder von ihm. Über Johann konnte ermittelt werden, dass er nach dem Tod seiner ersten Ehefrau eine Susanna Serer aus Wolfach geheiratet hat. Sie war die Witwe des Jakob Fischer, Tüncher aus Karlsruhe. Johann ist nicht in Bietigheim verstorben. So verliert sich seine weitere Spur. Wo Johann wohnte, dessen Sohn Julius (s.u.) später als Bietigheimer bezeichnet wird, ist nicht mehr bekannt. Im Stadtarchiv von Konstanz konnte ich folgende Informationen über das Leben von Julius Augenstein ermitteln: Er wurde am 15.5.1870 in Bietigheim geboren und verstarb im Alter von 64 Jahren, nämlich am 26.9.1934 in Konstanz. Neben vier Wohnungsanschriften, die er innerhalb von zwei Jahren innerhalb der Stadt Konstanz angab, konnte ich in Erfahrung bringen, dass er mit Frieda, geb. Hemmerich verheiratet war. Einen Grund dafür, warum er in so kurzer Zeit jeweils eine anderslautende Wohnungsanschrift hatte, kann man heute im Archiv nicht mehr ermitteln. Laut seiner Todesanzeige vom 27.9.1934 waren weitere Angehörige von ihm: Seine Tochter Hermine Deufel, geborene Augenstein und deren Ehemann. Dies war der in dieser Anzeige erwähnte Amtsgerichtsrat (in Lörrach) Kaspar Deufel. Ferner werden genannt: Frau Toni Sänger, geb. Augenstein und wohl deren Ehemann Otto Sänger, Hotelier. Als Enkelkinder werden Konrad, Grete und Elisabeth angeführt. Demnach liegt die Vermutung nahe, dass Hermine und Toni die Töchter von Julius und Frieda Augenstein waren. Folgende Wohnorte der nächsten Angehörigen werden in dieser Todesanzeige angegeben: Konstanz, Lörrach, Aachen, Eupen und Karlsruhe. Wer jedoch woher kam, mit Ausnahme des Ehepaares Deufel, konnte nicht ermittelt werden. Sucht man hier nach der Bietigheimer Verwandtschaft, so dürfte wohl der Hinweis auf Karlsruhe den Wohnsitz von Hermine und Lina betreffen. Wie mir Dipl. Archivar (FH) Patric Hoch M.A. vom Stadtarchiv Konstanz weiterhin mitteilte, gibt es auch noch zwei Zeitungsartikel über Julius. In der Konstanzer Zeitung vom 14.5.1930 und vom 27.9.1934 wurde u.a. über den Bietigheimer berichtet: Er gehörte dem Vorstand des Landesverbandes der Schwarzwälder Gasthofbesitzer der badischen Hotelindustrie und deren verwandten Betriebe an. Auch war er Mitglied der Handelskammer Konstanz und Vorstandsmitglied im Verkehrsverein Konstanz. Weiterhin wird berichtet, dass er als Metzger und Hotelkoch ausgebildet worden war.


Im April 1896 übernahm er das Restaurant Stolzenfels in Mannheim, 1897 das Restaurant Zwölf Apostel in Mannheim und 1907 übernahm er dazu die Bahnhofswirtschaft in Singen. Zeitweise führte er auch noch das Gasthaus auf dem Hohentwiel. Im Jahr 1919 übernahm er in Konstanz das renommierte Hotel Halm (siehe Foto. Q: Stadtarchiv Konstanz). Die Zeitung schrieb damals: Julius Augenstein „machte das Hotel mit vielen Festen und Tanzveranstaltungen zu einem Zentrum des gesellschaftlichen und geselligen Lebens der Stadt“. Während des 1. Weltkrieges (1914-18) hatte er die Leitung der Kriegsverpflegungsstelle in Immendingen inne und war auch als Soldat u.a. in Verdun/Fr.
Man kann an diesen Lebensdaten ablesen, dass ihm möglicherweise die Zahlung einer Grab- bzw. Liegezeitverlängerungsgebühr in Höhe von 10.000 Mark für das Grab seines Onkels, des Opas und der Oma im Jahr 1922 nicht besonders schwergefallen sein dürfte.
Einige Jahre später wurden hier auch noch seine Tanten Hermine Augenstein (1945) und Lina Augenstein (1953) beerdigt. Doch da war er selbst bereits seit einigen Jahren tot. Lina selbst war offensichtlich die Schwester von Dr. Augenstein, die eigentlich Karolina hieß. Sie hatte sich ebenfalls im Jahr 1922 offenbar mit der Zahlung von 5000 Mark diese Grabstätte als ihre eigene Grablege gekauft. Hierzu folgen im nächsten Teil dieser Serie weitere Informationen.
Text: Hermann Schmitt; Q.: Gemeindearchiv Bietigheim; Stadtarchiv Konstanz StAKN.wolfH5-5569



Die Grabplatte der Geschwister Augenstein

Die Geschichte der auf dem Bietigheimer Friedhof bestatteten Familie Augenstein - Teil 4 von 12

Die Schwestern und Schwägerinnen des Ehepaares Augenstein


Die im Rechnungsbuch 1922/23 ebenfalls erwähnte "Karoline Augenstein Karlsruhe" hingegen war die in dieser Grabstätte beerdigte Lina A. (12. 4. 1867 - 25. 1. 1953). Es war früher wie heute nicht unüblich, dass ein Vorname im Alltag verkürzt oder teilweise sogar etwas verfremdet wiedergegeben wurde. Lina lebte in den 1920er-Jahren nachweislich in Karlsruhe, zusammen mit ihrer Schwester Hermine und ihrem Bruder Dr. Leopold A. in derselben Wohnung, heute Reinhold-Frank-Straße 4.2. Damals hieß diese Straße Westendstraße. In den 1920er-Jahren galt diese Wohngegend als das "Millionenviertel" (vgl. Glyzinienduft und Hausmusik: Karlsruher Häuser erzählen; von Doris Lott, Lindemanns Bibliothek, Taschenb., 9.2.2017; ISBN 10-3881909664)

Ihr vollständiger Name war übrigens Karoline Theresia Augenstein. Auch sie dürfte mit dem Betrag von 5.000 Mark ein Stück weit bereits für ihre eigene Bestattung vorgesorgt haben. Der Tod ihres Bruders, für dessen Liegestätte 10.000 Mark vom Neffen Julius bezahlt wurden, war für sie vielleicht Anlass, zeitgleich auch für die eigene Grabstätte in dieser Anlage vorzusorgen. Sie war zum Zeitpunkt der Einzahlung 55 Jahre alt und starb 1953 im Alter von 86 Jahren in Appenweier. Bestattet ist sie jedoch in der hier beschriebenen Grabanlage. Aus einem Briefwechsel im Jahr 1930 geht hervor, dass sie nach dem Tode ihres Bruders, ebenso wie ihre Schwester Hermine, finanziell in großen Schwierigkeiten war. So gab es ein "Fürsorgegesuch". Die finanzielle staatliche Unterstützung sollte ihre Not etwas lindern helfen. Sie war damals auch bereits krank und nicht erwerbsfähig. Versorgt wurde sie von ihrer Schwester.

Auch Hermine wurde hier bestattet. Geboren wurde sie am 14.12.1874 in Bietigheim, wie der Taufeintrag belegt. Gestorben ist sie am 25.06.1945. Im Sterbebuch der kath. Pfarrgemeinde Bietigheim existiert kein Eintrag zu Hermines Sterbedatum. Im Familienbuch wurde dieses aber nachgetragen. "Die Schrift sieht aus wie die des ehemaligen Grund- und Hauptschulrektors Hermann Hettel", berichtete Irmgard Dürrschnabel. In beiden sogenannten "Zubettungsjahren" 1945 und 1953 konnten laut einem Aktenvermerk vom 07.05.1975 "keine Zahlungen festgestellt werden".

Über Hermine konnte ich in den Akten lesen, dass sie seit Januar 1923 bis mindestens 1935 als Kanzleiangestellte im Reichsjustizministerium, Abt. Württemberg-Baden angestellt war. Bereits im Alter von 49 Jahren war sie demnach gezwungen, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. In den Jahren zuvor, seit 1899, hatten nämlich beide Schwestern "nur" den Haushalt ihres Bruders geführt, also auch von seinem Einkommen gelebt.

Er erkannte die Notlage der beiden Augenstein-Schwestern: Justiziminister Gustav Trunk; Q.: siehe unten

Als es nach dem Tode ihres Bruder Dr. Augenstein darum ging, den beiden Schwestern eine "Zuwendung aus den besonderen Mitteln des Staatsministeriums" zu gewähren, schrieb der damalige Justizminister Gustav Trunk (24.7.1871-23.4.1936), Bild rechts (Q.: Wikipedia, s.u.): "(...) Die eine der beiden Schwestern, Hermine, die noch einigermaßen arbeitsfähig ist, wird seit Januar 1923 im Justizministerium als Angestellte auf der Kanzlei beschäftigt. Sie bezieht dadurch eine Vergütung von monatlich 152,49 Mark ohne Steuerabzug. Obwohl sie schon in vorgerückten Jahren steht, wurde sie gerade deswegen eingestellt, um ihr und ihrer Schwester über die dem Ministerium durchaus bekannte Notlage hinwegzuhelfen. Dass dies mit den genannten Bezügen bei der Krankheit und Arbeitsunfähigkeit der anderen Schwester auf die Dauer nicht möglich sein konnte, ist ohne weiteres ersichtlich."

Durch die Vermietung von mehreren Zimmern in ihrer Wohnung in Karlsruhe verdienten sich die Schwestern noch etwas hinzu. Doch auch dies lief nicht immer zufriedenstellend. So wird an anderer Stelle erwähnt, dass im Jahr 1930 zwei Monate lang eines der Zimmer leer stand, was sich finanziell zusätzlich negativ auswirkte. Im Umkehrschluss lässt sich erahnen, wie groß und repräsentativ die Wohnung gewesen sein musste, wenn man hier mehrere Zimmer hatte vermieten können.

Text und Foto: Hermann Schmitt;
Foto v. G. Trunk: Wikipedia; CC BY 3.0, File:Gustav Trunk.jpg., erstellt: etwa 1927 date QS:P,+1927-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902

Die Geschichte der auf dem Bietigheimer Friedhof bestatteten Familie Augenstein - Teil 5 von 12

Wie stand Fanny Augenstein zu ihren beiden Schwägerinnen?


Die Frage, in welcher Beziehung Fanny Augenstein vor und nach dem so baldigen Tod ihres Ehemannes zu dessen beiden Schwestern Hermine und Lina, also ihren Schwägerinnen stand, ist bis heute unklar. Als die Ehe geschlossen wurde, lag Dr. Leopold Augenstein bereits todkrank in der Klinik. Zwölf Tage danach verstarb er dort. Näheres dazu folgt in einem weiteren Textbeitrag. In den Akten finden sich über das Verhältnis der hinterbliebenen Frauen zueinander verschiedene Anhaltspunkte, deren Interpretation uns heute jeweils selbst überlassen bleibt.

Es fällt zunächst ein Schreiben vom 18. 9. 1922 auf, in dem sie aufgefordert wurden, im Justizministerium vorzusprechen. Demnach teilten sie dort mit, dass die "Witwe auf Anfrage einwilligen werde, dass das Sterbegehalt an die beiden Schwestern des Verstorbenen ausbezahlt werde, wie es dem letzten Willen des Verstorbenen entsprochen habe." Dieser habe nämlich in einem Testament seine beiden Schwestern zu Erbinnen eingesetzt und die Witwe - aus formalen Gründen - auf den Pflichtteil gesetzt. Dabei soll er auch die Erwartung ausgesprochen haben, dass die Witwe auf den Pflichtteil ebenfalls zugunsten der beiden Schwestern verzichten werde. Das Testament ist heute nicht mehr zugänglich. Zugleich baten laut diesem Schreiben die beiden Schwestern darum, dass "alle nötigen Schritte unternommen werden sollten, um der Witwe auch das Witwengeld zu verschaffen". Dabei verwiesen sie auch auf einen Brief des Prof. Dr. Arnsperger, nach dem "zur Zeit des Eheschlusses die Hoffnung auf Erhaltung des Lebens bis zuletzt nicht aufgegeben gewesen sei". Damit wollten sie bereits auf mögliche Probleme mit dem Paragrafen 60, Absatz 3 des Beamtengesetzes hinweisen, der den Pensionsanspruch von Beamtenwitwen regelt. Es wurde auch mitgeteilt, dass der verstorbene Dr. Leopold Augenstein ein Vermögen in Form eines Hypothekenfonds in Bietigheim in Höhe von 20.000 Mark und Wertpapiere als Kriegsanleihen im Nennwert von 30.000 Mark besessen habe. Weiteres Vermögen sei nicht vorhanden, so die Auskunft der Schwestern. Zugleich sähen sie sich genötigt, "wegen der großen Höhe der Krankheits- und Sterbekosten, ein "Beihilfegesuch" einzureichen. Dabei baten sie, die "nötigen Erhebungen tunlichst zu beschleunigen."

Im Rahmen dieses dargestellten Ansinnens wurde anschließend die Witwe vom Finanzministerium angeschrieben: "An Frau Ministerialrat Dr. Augenstein in Baden-Baden, Hauptstraße 25." Hier wurde darum gebeten, dass sie, ihr Einverständnis vorausgesetzt, ihre beiden Schwägerinnen "zur Empfangnahme der Zahlung" bevollmächtigen möge.

Heute wissen wir, dass es zu einer regelmäßigen Pensionszahlung nie gekommen ist. Den beiden Schwestern wurden jeweils 5000 Mark aus dem "der Regierung zur Verfügung stehenden Fonds für im Staatsvoranschlag nicht vorgesehene Bedürfnisse persönlicher und sachlicher Art" einmalig gewährt. Sind die 5000 Mark, die demnach Lina A. erhielt, eventuell jene, die im gleichen Jahr in der Gemeindekasse von Bietigheim verzeichnet wurden? Außerdem wurde ihnen mit Beschluss vom 23. 1. 1923 "zur Bestreitung der Krankheitskosten ihres verstorbenen Bruders aufgrund Artikel 29 des Etatgesetzes aus den im Staatsvoranschlag des Justizministeriums für die Rechnungsjahre 1922/23 hierfür vorgesehenen Mittel eine einmalige Beihilfe von 50.000 Mark" bewilligt. Begründet wurde dies neben der Notlage der beiden Frauen damit, dass allein die Kosten im Zusammenhang mit der Krankheit von Dr. Augenstein, etwa 50.000 Mark betragen haben. Belege hierfür wurden nachgewiesen. Für die Staatskasse wären diese Kosten ohnehin angefallen, da diese Verbindlichkeiten des Beamten zu dessen Lebzeiten entstanden seien und die Schwestern als die Alleinerbinnen damit auch die staatliche Beihilfe noch hätten in Anspruch nehmen können. Das vorhandene Kapitalvermögen von 100.000 Mark sei, so heißt es in der Akte weiter, "unter den heutigen Verhältnissen verschwindend klein."

Text: Hermann Schmitt

Originaldokument, in dem Fanny Augenstein auf das Sterbegehalt ihres Mannes zugunsten der Schwägerinnen verzichtet; Q: pdf-Generallandesarchiv Karlsruhe S. 335/428

Teil 6 von 12: Fanny Augenstein verzichtet auf das "Sterbegehalt" ihres Mannes


Binnen kürzester Zeit waren demnach jegliche Rücklagen und Ersparnisse von der Inflation aufgefressen. Das Jahr 1923 war das schlimmste Inflationsjahr, das die Weimarer Republik jemals erlebt hatte. Besonders hart waren die Staatsbediensteten und Beamte betroffen (vgl. www.planet-wissen.de).

Im vorliegenden Fall heißt das, dass für die Witwe Fanny Augenstein, geborene Siegl, die eheliche Verbindung mit Dr. Leopold Augenstein nach zwölf Tagen völlig mittellos beendet sein sollte.

So erklärt sie in einem Brief:

"Baden-Baden Lichtenthal, 19.9.1922, Hauptstraße 25 Badisches Justizministerium Karlsruhe

Ich bevollmächtige hiermit meine Schwägerin Fräulein Lina Augenstein, wohnhaft Westendstraße 4 in Karlsruhe, das mir infolge Ablebens meines Mannes, Ministerialrat Dr. Augenstein zustehende Sterbegehalt für mich in Empfang zu nehmen. Mit vorzüglicher Hochachtung Frau Fanny Augenstein, Witwe, geb. Siegl"
Es können nunmehr verschiedene Spekulationen über die Gründe dieses sehr ungewöhnlich anmutenden Vorgehens der Schwägerinnen angestellt werden.

Folgende Fragen könnten sich ergeben: 1. Warum hat Fanny diesem Handel zugestimmt? Eventuell fühlte sie sich durch das sichere Einkommen ihres Vaters in finanzieller Hinsicht abgesichert. Er war seit 1913 pensioniert und ist am 8.2.1919 verstorben. Als ehemaliger Geheimer Finanzrat hatte er sicherlich eine angemessene Pension, sodass auch seine Witwe und die Tochter von der Witwenrente ein gutes Auskommen haben konnten. Dass die Inflation im Jahre 1923 alle finanziellen Sicherheiten zerstören würde, konnte zu jenem Zeitpunkt wohl kaum jemand erahnen. 2. Handelte es sich eventuell um einen schon vor der Hochzeit vereinbarten Handel zwischen Leopold, Fanny und den beiden Schwestern beziehungsweise Schwägerinnen? Wollte der Jurist, "Euer Hochwohlgeboren", mit der Verheiratung nur Sorge dafür tragen, dass seine beiden Schwestern nach seinem Dahinscheiden mithilfe seiner Pension finanziell versorgt sind? Diese Variante ist denkbar. Allerdings hat dann das Schicksal insofern einen Strich durch diese "Rechnung" gemacht, als Dr. Augenstein sehr bald nach der Hochzeit verstorben ist. Nach dem bereits erwähnten Paragraf 60 des Beamtengesetzes hätte die Ehe mindestens drei Monate bereits bestehen müssen, damit die Witwe einen Pensionsanspruch erwirbt. Insofern ist dann der Plan einer "indirekten Versorgungsehe", also zugunsten der Schwestern, ziemlich misslungen. 3. Hat Fanny dieser Vorgehensweise völlig freiwillig zugestimmt? 4. Haben es ihr die "Schwägerinnen" vielleicht übelgenommen, dass sie "ihren" Bruder geheiratet hat und ihnen damit die Altersversorgung eventuell versagt bleiben würde? 5. Nahmen sie es Fanny übel, dass sie, als die Cousine und damit sehr nahe Verwandte, überhaupt in eine solche Beziehungsform einwilligte? 6. Gab es eventuell ein gewisses soziales Gefälle zwischen den Schwestern und der Tochter des Geheimen Finanzrates Siegl? 7. Hat die Witwe Augenstein vielleicht die beiden Schwestern "von oben herab" betrachtet und sich selbst als "etwas Besseres" gesehen?

Weitere Fragen und mögliche Antworten seien dahingestellt. Es können keine schlüssigen und belegbaren Antworten mehr gegeben werden. Weiterhin bleibt bis heute unklar, weshalb die Ehefrau von Dr. Augenstein nicht für sich selbst das Liegerecht in dem Familiengrab in Bietigheim bezahlt bzw. verlängert hat und nicht in derselben Grabstätte wie ihr Mann beigesetzt wurde. Fanny Augenstein wurde nämlich im Jahre 1935 auf dem Friedhof Altstadt in Baden-Baden beerdigt.

Text: Hermann Schmitt

Dies ist die Anmeldung der Geburt von Fanny Siegl am 30. 6. 1870, Q.: Stadtarchiv Baden-Baden

Teil 7 von 12: Wer war Fanny alias Franziska Augenstein, geb. Siegl?

Beschäftigt man sich eingehender mit der Ministerialrats-Witwe, so kommen auch hier einige Fragen auf, deren Beantwortung nicht einfach, manchmal sogar unmöglich ist.

ber sie ist in den Akten des Archivs der Gemeinde Bietigheim nichts enthalten.
Sie ist nicht in Bietigheim beigesetzt worden.

Fanny bzw. Franziska, wie sie sich nannte, wurde am 30. Juni 1870 "zu Waibstadt Amt Sinsheim" geboren, wie aus der mir vorliegenden Geburtsanmeldung zu entnehmen ist.

Sogar die genaue Geburtsstunde ist hier vermerkt: „Mittags um halb zwölf Uhr, sage um halb nach zwölf Uhr“, so steht es wörtlich in der Geburts-urkunde. Gemeint ist also um 12.30 Uhr nach unserem heutigen Sprachgebrauch. Sie war katholisch und wurde am 12.7.1870 getauft. Vor der Heirat und nach dem Tode ihres Ehemannes wohnte sie bei ihren Eltern in Baden-Baden. Bis zu ihrer Eheschließung mit Dr. Leopold Augenstein war sie ledig. Ihre Eltern waren der „Steuerkommissär“ Joseph Siegl (9.12.1840 - 8. 2. 1919) und Theresia Siegl, geborene Jörger. Geboren wurden sie am 10.3.1848 , gest. ist sie am 6.4. oder 10.4.1928. Zum Sterbedatum liegen unterschiedliche amtliche Angaben vor. In der Sterbeurkunde wird Joseph als „Geh. Oberfinanzrat“ bezeichnet. Sie heirateten am 17.5.1869. Theresia, Karoline (die Ehefrau des o.g. Rebstockwirtes und Mutter von Dr. Augenstein) und Maria Anna, die Ehefrau des Taufpaten Joseph Gräßer, „Bürger und Müllermeister aus Malsch“, waren Geschwister.
Interessanterweise steht in der Geburtsurkunde nur der Name Fanny. In der Meldedatei in Baden-Baden, die ich aus dem dortigen Stadtarchiv erhielt, wird ihr Vorname jedoch mit „Franziska“ ange-geben. Sie war, wie sich aus den bisher genannten Sachverhalten ergibt, die Cousine von Dr. Leopold Augenstein und zugleich auch seine Ehefrau. Außerdem führte sie offenbar zwei Vornamen. Ersichtlich ist dies auch in eindeutiger Weise aus ihrer mir ebenfalls vorliegenden Sterbekurkunde. Hier ist zu lesen: „Die städtische Krankenhausdirektion Baden-Baden (Anmerkung: gemeint ist das dortige Tuberkuloseheim) zeigte an, dass die Privatin Franziska, genannt Fanny Augenstein, geborene Siegl, Witwe des Doctor juris Leopold Augenstein, Ministerialrat, 64 Jahre alt, wohnhaft in Baden-Baden, Stadtteil Lichtental, Hauptstraße 25, geboren zu Waibstadt, Amt Sinsheim an der Elsenz, zu Baden-Baden im städtischen Krankenhause am sechsten Februar des Jahres tausendneunhundert fünf und dreißig, nachmittags um vier Uhr 20 Minuten verstorben sei“.
Aus der Meldedatei der Kurstadt geht weiterhin hervor, dass sie katholisch war (s.o.) und zum Zeit-punkt ihres Todes ist hier unter der Rubrik „Stand oder Beruf“ der Begriff „Rentnerin“ vermerkt. In der Heiratsurkunde vom 23.8.1922 steht „ohne Beruf“. Das Grabnutzungsrecht im Friedhof Altstadt, StABAD A6/54 Baden-Baden, lief am 17. Februar 1969 ab. Ihr Grab ist also heute nicht mehr vorhan-den. Aus den Meldeunterlagen geht nicht hervor, wie sie gelebt hat. Wer war Franziska wirklich? War sie zuvor bereits verheiratet und hatte sie eventuell sogar Kinder? Hatte sie einen Beruf erlernt? Da sie aber mit ihrem Mädchennamen in die Heiratsurkunde eingetragen wurde, ist eine vorherige Ehe oder gar Witwenschaft eher unwahrscheinlich.

Auch Reichsminister Köhler gehörte zum Bekanntenkreis der Familien Siegl und Augenstein, Q.: Wikipedia, Bundesarchiv_Bild 103-05710

Pensionszahlung ist eine „Gnadensache“
Wie bisher berichtet, war sie die Cousine („Base“) von Dr. Leopold Augenstein. Demnach kannten sich die Beiden höchstwahrscheinlich bereits seit ihrer Kindheit. Wie lange sie vor der Eheschließung ein Paar waren, lässt sich nicht mehr feststellen. Sie waren allerdings verlobt, wie man der Heiratsurkunde entnehmen kann. Eine Verlobung wiederum war aber damals möglicherweise ein zwingend vorgeschriebener Schritt vor der Heirat. Wenn der Ehemann stirbt, steht seiner Witwe eigentlich eine sogenannte Witwenrente oder bei Beamten eine Pension zu. Im Falle von Fanny, wie ich sie fortan bezeichnen werde, wäre dies eigentlich auch so gewesen, denkt man. Doch wie sich diese Frage auch hinsichtlich des berechtigt erscheinenden Erbanspruches der Witwe bezüglich des Vermögens ihres verstorbenen Ehemannes entwickelte, zeigt das Folgende auf

Da seitens des Finanzministeriums in Karlsruhe das Gutachten des Professors Dr. Arnsperger Hinweise darauf gegeben hat, dass Dr. Augenstein bereits am Tage seiner Eheschließung sterbenskrank gewesen ist, erhielt seine Witwe kein "Ruhegehalt". Denn es galt auch im damaligen Beamtenrecht bereits die Regelung, dass für den Fall, dass innerhalb von drei Monaten nach der Eheschließung der Tod des Beamten eintritt, die Witwe keinen Anspruch auf eine Pensionszahlung hat. Damit hat sich diese wohl zunächst für einige Jahre abgefunden, bis ins Jahr 1928. Erst nach dem Tode ihrer Mutter, von deren Witwenrente sie bis dahin ebenfalls gelebt hatte, richtete sie ein Schreiben an das zuständige Ministerium, in dem sie um eine Rente bzw. Pensionszahlung bat. Ihr Antrag wurde als "Gnadensache" betrachtet, wie aus einem Brief des Reichsministers der Finanzen in Berlin, Heinrich Franz Köhler (Foto links, Q.: Wikipedia), geb. 29. 9, 1878 in Karlsruhe; gest. 6. 2. 1949, an den damaligen Finanzminister im Badischen hervorgeht. Köhler war damals vom 29.1.1927 bis 28.6. 1928 Reichsminister der Finanzen im Kabinett Marx IV. Von 1913 bis 1927 war er u.a. in der Zweiten Kammer der badischen Ständeversammlung bzw. des badischen Landtages und von 1920 bis 1927 auch Finanzminister in Baden. Insofern kannte er mit Sicherheit Dr. Augenstein, dessen Schwiegervater, Joseph Siegl und damit wohl aber auch Fanny und deren Mutter Theresia Siegl, geb. Joerger bzw. Jörger. Der Name wurde unterschiedlich geschrieben.



Text: Hermann Schmitt; Quellennachweis bei der jew. Abbildung



Der badische Finanz-minister Josef Schmitt setzte sich für die Witwe Augenstein ein; Q.: Wikipedia

Teil 8 von 12: Dramatischer Bittbrief und Tod im Tuberkuloseheim Baden-Baden

Der erwähnte badische Finanzminister (von 1927 bis 1931) hieß Josef Schmitt (Foto rechts, Q.: Wikipedia) geb. 2. 4. 1874 in Lauda; gest.16. 12. 1939 in Lauda. Er war ein Politiker, der dem Zentrum, später der CDU angehörte und zugleich war er auch der Freund des Finanzministers Köhler. Seinen Amtssitz hatte Schmitt im Ministerium in Karlsruhe. In diesem Brief teilte Heinrich Franz Köhler seinem Freund Josef Schmitt mit, dass er bereits vor Jahren der Mutter von Fanny zugesichert habe, dass die Tochter, im Falle des Todes der Mutter, versorgt werde. „Ich möchte dich wirklich darum gebeten haben, denn der Fall scheint mir recht hart zu sein…“, schreibt er am 19. 4. 1928 aus Berlin. Vorausgegangen war diesem ministeriellen Briefwechsel ein Brief, den Fanny am 12. 4. 1928 an den „Herrn Ministerialrat“ geschrieben hatte und dessen Inhalt wohl auch Reichsfinanzminister Franz Köhler in Berlin vorgetragen worden war.


„Helfen Sie mir, dass ich wenigstens auf bescheidene Art mein Leben fristen kann“, Auszug aus einem Brief von Fanny Augenstein.
Am 11. 4. 1928 hatte Fanny Augenstein, geb. Siegl, in ihrer Not einen dramatischen Bittbrief verfasst, in dem sie ihre damalige Situation schilderte und zugleich um eine Rentenzahlung bat. Hier schreibt sie unter anderem: „Ich bin beinahe 58 Jahre alt, bin mit einer an völlige Taubheit grenzenden Krankheit behaftet und zudem zog ich mir noch ein inneres Leiden zu bei einem eben durch meine Taubheit verursachten Unfall mit der elektrischen Straßenbahn. Selbst wenn ich meinen Lebens-unterhalt selbst erwerben wollte, bin ich durch diese schlimmen Gebrechen zu vollständiger Erwerbsunfähigkeit verurteilt“.

Teil eines Bittbriefes, geschrieben von Fanny Augenstein in höchster finanzieller Not; Q. pdf-Datei,Generallandesarchiv Karlsruhe 466-22_275

Weiterhin schreibt sie: „Ich bin völlig mittellos. Durch meiner lieben Eltern treue Vorsorge müsste mir ein Vermögen verbleiben, das mir für immer eine bescheidene aber gute Lebensführung gestattet hätte. (*Anm.: Ihr Vater war Geheimer Oberfinanzrat und hatte demnach gewiss eine ansehnliche Pension.) Durch die unselige Inflation sind wir aber ohne das geringste eigene Verschulden vollständig verarmt. Ich habe keine Geschwister. Meine Verwandten sind ebenfalls durch die Inflation so sehr geschädigt, dass sie sich um mich nicht kümmern können“. So bittet sie also um eine jährliche Unterstützung, die ihr „wenigstens ermöglicht, auf bescheidene Art ihr Leben fristen zu können“.

Mitteilung über den Tod von Fanny Augenstein, versehen mit den Original-Unterschriften von Lina und Hermine Augenstein; Q. pdf-Datei,Generallandesarchiv Karlsruhe 466-22_225

Ihre Bitte hatte insofern Erfolg, als ihr tatsächlich eine fortlaufende Beihilfe aus einem Sonderfond über 150 Reichsmark monatlich ab dem 1.5.1928 „bis auf Widerruf“ gewährt wurde.
Nach ihrem Tod am 7. 2. 1935 im Tuberkuloseheim Baden-Baden schrieben die Schwägerinnen Hermine und Lina Augenstein am 19. 2. 1935 ebenfalls einen Bittbrief an das Finanz-ministerium. Hier baten sie um die Auszahlung einer „Sterbegehaltspension“ für den Folgemonat März 1935, da noch die Monats-miete von 50 Reichsmark sowie die Arztrechnung, die Krankenhauskosten und die Beerdigung ihrer Schwägerin zu bezahlen seien. In der Antwort des Ministeriums wird als Bedingung gefordert, dass sie den Nachweis erbringen sollten, dass „der Nachlass nicht ausgereicht hat um die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung zu decken“. Außerdem sollten sie nachweisen, dass sie nicht selbst in der Lage seien, den Aufwand zu bestreiten ohne dabei „selbst in Not zu geraten“. Ein Ergebnis dieses Briefwechsels ist aus den Akten nicht ersichtlich.
Text: Hermann Schmitt; Quellennachweise bei der jew. Abbildung

Teil 9 von 12: „An Seine Hochwohlgeboren Großh. Landgerichtsrat Herrn Dr. Leopold Augenstein“

So wurde der Bietigheimer Bürgersohn des damaligen Rebstockwirtes Leopold Augenstein in einem amtlichen Brief vom 6. Juni 1901 im Rahmen einer dienstlichen Anweisung angesprochen.

Q.: pdf-GLA 234_2097

Das Abiturszeugnis wurde im heutigen Bismarck-Gymnasium in Karlsruhe erworben; Q.: pdf-GLA 234_2097

Sehr interessant ist ein Blick auf das Leben und die familiäre Situation von Dr. Leopold Augenstein. Zunächst hatte er „die unteren Klassen des Rastatter Gymnasiums“ besucht, wie in seinem Lebenslauf nachzulesen ist. Damals hieß diese Schule Lyceum. Im Jahre 1908 wurde sie in „Ludwig-Wilhelm-Gymnasium“ umbenannt. Diesen Namen für es heute noch. Das Abitur hat er im Juli 1889 im Alter von 18 Jahren am heutigen Bismarck-Gymnasium in Karlsruhe abgelegt. Damals hieß diese traditionsreiche Schule (von den Jahren 1872 bis 1918) „Großher-zogliches Gymnasium“. Dort war er auf die „akademischen Studien“ vorbereitet worden. Im „Abiturientenzeugniss“* ist folgender Vermerk festgehalten: „(…) wird demselben das Zeugniss* der Reife zum Übergang auf die Hochschule, wo er sich dem Studium der Rechts-wissenschaft zu widmen gedenkt, mit dem Gesammtprädikate* II gut ertheilt* und seine Entlassung mit den besten Wünschen für seine Zukunft ausgesprochen. Karlsruhe, 13. Juli 1889“. *Verschiedene Abweichungen von der heutigen Rechtschreibweise sind im Original zitiert.

Die Urkunde anlässlich der Verleihung des Doktortitels an „Leopoldum Augenstein“; Q.: pdf-GLA 234_2097

Beruflich gesehen war er wohl ein sehr angesehener und erfolgreicher Jurist, der an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg sein juristisches Staatsexamen abgelegt hatte. Die Studienzeit verbrachte er bis zum 31. Oktober 1890 in Heidelberg. Danach schrieb er sich an der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin ein. Heute heißt sie Humboldt-Universität. Hier fand sich im Archiv die Information, dass er in Berlin vom 1. Nov. 1890 bis zum Ende des Wintersemesters am 17.4.1891 studierte, wobei er sich „der Rechtswissenschaft beflissen hat“, wie ihm Rektor und Senat der Universität bescheinigten. Seine Doktorarbeit, deren Titel ich nicht herausfinden konnte, wurde in Heidelberg zum Abschluss gebracht, wie beigefügte Urkunde bezeugt. „Leider kann ich keiner der vorliegenden Akten den Titel einer Doktorarbeit entnehmen. Im digitalisierten Katalog der Universitäts-bibliothek Heidelberg ließ sich ebenfalls kein Eintrag zu einer Publikation Augensteins finden“, so die Mitteilung aus dem Archiv der Universität Heidelberg. Auf der Urkunde findet sich, zusammenfassend formuliert, diese Beurteilung: Leopold Augenstein hat im Jahr 1893 an der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg in einem herausragenden Rigorosum (mündliche Abschlussprüfung) mit der Bestnote summa cum laude in utroque jure, d.h. in den staatlichen und kirchlichen Rechtswissenschaften, den Doktortitel erworben.
Der Blick in seine beim Generallandesarchiv in Karlsruhe archivierte Personalakte weist eine steile berufliche Karriere auf: „1896 Referendär. 1899 Amtsrichter. 1904 Oberamtsrichter, Landgerichtsrat in Offenburg, 1914 Oberlandesgerichtsrat in Karlsruhe, 1915 vortragender Rat im Ministerium des Großen Hauses der Justiz und des Auswärtigen mit dem Titel Ministerialrat“. Erklärend muss man hierzu ergänzen, dass der Begriff „Referendär“ damals den fertig ausgebildeten Juristen meinte und nicht mit dem heute bekannten Begriff Referendar verwechselt werden sollte. Wenn die Richter als „Hilfsarbeiter“ bezeichnet werden, ist damit gemeint, dass sie vertretungsweise an einem anderen Gericht des Landes für eine bestimmte Zeit zur Aushilfe oder Unterstützung abgeordnet oder versetzt waren. Unter „Vortragender Rat“ ist im heutigen Sprachgebrauch das Amt des Staatsanwaltes gemeint. Seine Richtertätigkeit übte Dr. Leopold Augenstein häufig in Vertretungen für erkrankte oder anderweitig eingesetzte Kollegen aus, also als „Hilfsarbeiter“. Frauen im Richteramt gab es damals in der badischen Justiz nicht. So führte ihn zunächst der Weg in das Volontariat am Groß-herzoglichen Amtsgericht Heidelberg (bis 1893). Im gleichen Jahr legte er seinen Diensteid ab und es begann die „Beamteneigenschaft“. Zeitweise arbeitete er danach als Richter in Pfullendorf, Offenburg, Bühl, Bruchsal, Engen (im Hegau) und Karlsruhe. Neben den bisher erwähnten beruflichen Aufgaben war er offensichtlich auch als Lehrer in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses in der Rüppurrer Straße 29 in Karlsruhe tätig und zwar für die „Abhaltung von Ausbildungskursen für Aktuare zur Förderung der theoretischen und praktischen Unterstützung der Vorbereitung auf das II. Examen für den Mittleren Justizdienst“.
Vom 4. 11.1896 bis 31. 6.1899 war er auch bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen beschäftigt, weshalb ihm offenbar auch Freifahrtscheine zustanden. Diese nutzte er reichlich. Denn wie aus entsprechenden Briefwechseln zu entnehmen ist, beantragte er solche Freifahrten jeweils für Urlaubsreisen. Diese führten ihn beispielsweise über Basel nach Genf, von dort über Turin nach Genua. Weitere Reisen gingen nach Rom, Neapel oder auch nach Kufstein und München. Auch in Tutzing weilte er für einige Tage (5.-8.6.1897). Weiterhin war er ab April 1916 als Vorstandsmitglied im Landesausschuss der Kriegshinterbliebenenfürsorge engagiert. Zuvor wurde er laut einer Mitteilung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps als unabkömmlich für das Mobilmachungsjahr 15/16 erklärt. Auch in den weiteren Kriegsjahren war er freigestellt. Mit Wirkung ab dem 1.7.1916 betrug sein Gehalt 6235 Mark und 1200 Mark Wohnungsgeld.
Darüber hinaus erhielt er folgende Auszeichnungen: Im Jahr 1914 das Ritterkreuz I. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen (siehe Foto), 1916 das Kriegsverdienstkreuz und am 24. Juli 1918 wurde er mit dem Preußischen Verdienstkreuz für Kriegshilfsdienste geehrt.
Text: Hermann Schmitt; Quellennachweise jew. bei der Abbildung

Dr. Augenstein wurde u.a. auch mit dem Orden vom Zähringer Löwen geehrt. Das Foto zeigt das Ritterkreuz 1. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen.

Dies ist der Orden für Kriegshilfsdienste, mit dem Dr. Leopold Augenstein ebenfalls ausgezeichnet wurde. Beide Fotos wurden freundlicherweise von Uwe Brückner, www.ordensmuseum de zur Verfügung gestellt.

Bereits vom Tode gezeichnet scheint die Unterschrift von "Augenstein Leopold" zu sein (links oben), darunter unterschrieben seine Frau sowie die beiden Trauzeugen und der Standesbeamte; Q.: pdf-GLA 234_2097

Teil 10 von 12 Hochzeit auf dem Sterbebett?

Im Teil 9 dieser Berichte wurde der berufliche Weg des Bietigheimer Jungen dargestellt, der einst im Gasthaus Rebstock groß wurde, dessen Vater Metzger, Gastwirt und Bierbrauereibesitzer war und der im Laufe von rund 23 Dienstjahren die Karriereleiter bis zum Ministerialrat erklommen hat. „Euer Hochwohlgeboren“ – mit dieser Höflichkeitsformel wurde er bereits im Jahre 1901 angesprochen. So lauteten auch die Anreden in verschiedenen schriftlichen Dokumenten.
Wer weiß heute, ob er nicht sogar noch weitere Stufen auf dieser Erfolgsleiter hätte erreichen können, wäre er nicht all zu früh verstorben.
Gewohnt hat er bis zu seinem Tod, zusammen mit seinen beiden Schwestern Hermine und Lina, in Karlsruhe, Westendstraße 4.2. Heute heißt diese Straße Reinhold-Frank-Straße (Nr. 4). Dies zeigt ein Blick in das Telefonbuch Karlsruhes von 1920. Mit seiner Ehefrau Fanny bzw. Franziska, geb. Siegl hat er nie zusammengewohnt, jedenfalls nicht nach der Eheschließung am 23. 8. 1922. Bis zu seiner späten Heirat war er ledig. Kinder hatte er ebenfalls keine. Das ist aus dem späteren Sterbeeintrag sowie der Heiratsurkunde ersichtlich. Doktor Augenstein heiratete demnach unter ungewöhnlichen Umständen in der Klinik erst kurz vor seinem Tode seine Cousine, damals „Base“ genannt, Franziska bzw. Fanny, geborene Siegl. Als ihr Wohnsitz wird Baden-Baden angegeben. Zu diesem Zeitpunkt lag er bereits auf dem Sterbebett im St. Vincentius-Krankenhaus in Karlsruhe. Ob es sich dabei um eine sogenannte Versorgungsehe handelte? Eine Versorgungsehe hätte jedoch bezüglich der zu erwartenden Witwenpension nur dann ihre Gültigkeit beziehungsweise Wirksamkeit, wenn das Paar vor dem Tode des Beamten mindestens drei Monate verheiratet gewesen wäre. Wird diese Zeitspanne durch den Todesfall unterschritten, erhält die Witwe keine staatliche Versorgung. War das vielleicht die letzte Hoffnung der Beiden, dass Leopold wenigstens noch so lange leben möge? Vermutlich waren sie bereits aber schon seit längerer Zeit ein Paar. Verlobt waren sie jedenfalls. Diesen Schluss lässt nämlich eine Anmerkung zu, die handschriftlich an den rechten Rand der vorliegenden Heiratsurkunde hinzugefügt wurde. Hier steht: „Auf Ansuchen des unten bezeichneten Verlobten und aufgrund des überreichten Zeugnisses des Professors Doktor Arnsperger in Karlsruhe darüber, dass die lebensgefährliche Erkrankung des Verlobten den Aufschub der Eheschließung nicht gestattet, hatte der unterzeichnete Standesbeamte sich heute nach dem neuen Sankt Vincentius-Krankenhaus Südendstraße 60 begeben und waren daselbst zum Zwecke der Eheschließung ohne vorangegangenes Aufgebot anwesend“. Als Zeugen dieser Ehezeremonie werden Doktor Wilhelm Stockert, „der Persönlichkeit nach bekannt, 41 Jahre alt, wohnhaft in Karlsruhe und die Schwester Maria Manetsberger, 45 Jahre alt“ angegeben. Es hat mich interessiert, ob sie eine Ordensschwester war, zumal als Adresse das Vincentius Krankenhaus angegeben ist. Demnach hatte sie also hier im Schwesternheim ihre Wohnung bzw. ihr Zimmer. Doch Recherchen beim Mutterhaus der Vinzentinerinnen in Freiburg und Bühl ergaben, dass dort in den Archiven eine Schwester dieses Namens nicht verzeichnet ist. Demnach war sie wohl eine sogenannte „freie“ Schwester, die keinem Orden angehörte. Wie mir Schwester Anna Mirjam vom Kloster in Bühl mitteilte, wäre eine Ordensschwester als Trauzeugin auch grundsätzlich nicht in Frage gekommen. Interessant ist, weshalb an Stelle der beiden genannten Trauzeugen hier nicht eine der beiden Schwestern von Leopold oder eventuell jemand von der verwandtschaftlichen Seite der Braut diese ehrenvolle Aufgabe übernommen hat. Auch dies lässt sich heute nicht mehr beantworten.
Als Hoch-zeitsdatum steht auf der Urkunde der 23. August 1922. Nur zwölf Tage später verstarb Dr. Leopold Augenstein, nämlich am 4. Sept. 1922 im Alter von 51 Jahren. Er wurde am 6. September 1922 auf unserem Friedhof beigesetzt.
Seine Ehefrau starb am 6. 2. 1935, wurde aber nicht in Bietigheim beigesetzt sondern im Grab ihrer Eltern in Baden-Baden. In der Bäderstadt hatte sie nach wie vor, also auch als Witwe, gelebt. Die Gründe, weshalb sie nicht eine gemeinsame Grabstätte mit ihrem Mann gewählt hat, lassen sich nicht mehr ermitteln.
Text: Hermann Schmitt; Quelle: pdf-GLA 234_2097


Ausschnitt aus dem Gutachten von Prof. Dr. Arnsperger über den Krankheitsverlauf von Dr. Augenstein; Q.: pdf-GLA 234_2097

Teil 11 von 12: Warum starb Dr. Augenstein bereits mit 51 Jahren?

Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich mehrere Hinweise auf gesundheitliche Beschwerden von Dr. Augenstein. So wurde er einmal im April 1919 für mehrere Wochen „wegen Herzbeschwer-den“ vom Dienst freigestellt. Hierin ist jedoch die spätere Todesursache nicht zu sehen. Aufschlussreicher ist aber ein Gutachten, das Professor Dr. L. Arnsperger am 23. September 1922 nach Aufforderung an das Badische Justizministerium in Karlsruhe sandte. Dieses stellte am 18. September 1922 an ihn folgende Anfrage: „Für das Ministerium ist es von Wichtigkeit zu wissen, ob an dem Tage des Eheschlusses das Leben des Ministerialrats Dr. Augenstein infolge seiner Krankheit bedroht war“. Demnach war der Ministerialrat seit dem 7. März 1922 „wegen einer akuten Blinddarmentzündung mit eitriger Bauchfell-entzündung“ bei ihm in Behandlung. Daher wurde er noch am gleichen Abend vom Professor operiert. Danach ging die „Bauchfellentzündung zurück und es trat Genesung ein. Indessen blieb eine Darmfistel an der Operationswunde bestehen. Da sie sich trotz längerer häuslicher Behandlung nicht von selbst schloss“, so schreibt der Arzt weiter, „mussten noch zwei weitere Operationen am 19. VII. und 16. VIII. 22 vorgenommen werden“. In deren Verlauf wurde offenbar ein noch tiefer gehender Erkrankungsherd festgestellt. Es zeigte sich nämlich, dass als „Ursache der Darmfistel eine tuberkulöse Erkrankung am Anfangsteil des Dickdarms bestand“. Es wurde dann der betroffene Darmteil entfernt. Nunmehr wäre nach Auffassung des Arztes eine „völlige Heilung zu erwarten gewesen, wenn der durch die lange Krankheit geschwächte Körper eine normale Wundheilung ermöglicht hätte“.

Die Beisetzung fand in aller Stille im „Erbbegräbnis“ auf dem Friedhof in Bietigheim statt;

So kam es, dass Dr. Leopold Augenstein am 4. September 1922 verstarb. Der Arzt erwähnt am Ende seines Gutachtens ausdrücklich, dass für seinen Patienten am Tag der Eheschließung keine direkte Lebensgefahr bestanden habe, „trotz des immerhin ernsten Zustandes“. Vielmehr bestand „durchaus noch Aussicht auf eine völlige Wiederherstellung des Kranken“. Vergleicht man die letztgenannte Aussage, dass am Tage der Eheschließung „keine direkte Lebensgefahr“ für den Kranken bestanden habe mit seiner Äußerung gegenüber dem Standesbeamten am Tag der Hochzeit, so kommen gewisse Zweifel auf.

Text: Hermann Schmitt; Q: pdf-GLA 234_2097

Auf diesem Grabstein in Rastatt sind folgende Mitglieder der Familie Augenstein verewigt: Barnabas A. (1824-1895), Christine A. (1828-1911), Anna A. (1853-1884), Maria A. (1860-1895), Albert A. (1864-1939), Luise A. (1876-1940), Albert A. (1900-1937), Josef A. (1862-1928)

Teil 12 von 13: Ist hier auch der badische Demokrat Joseph Augenstein bestattet?

Ein Ehrengrab, das seitens der Gemeinde gepflegt wird, kann diese Anlage auf den ersten Blick hin eigentlich nicht sein. Denn es finden sich zunächst keinerlei Hinweise, die darauf schließen lassen, dass jemand der hier Beerdigten einen engen Bezug zu Bietigheim hatte - außer als Wirt des Gasthauses "Zum Rebstock" und Bierbrauereibesitzer. Möglicherweise hat der genannte Rebstockwirt Leopold Augenstein, der vermutlich ein wohlhabender Mann war, diesen Platz als sogenanntes Sondergrab zu einem heute unbekannten Geldbetrag von der Gemeinde gekauft und es in der Form erstellen lassen, wie wir es heute noch vorfinden. Dies war zur Zeit seines Todes (am 11.02.1882) nicht unüblich. Große Grabanlagen waren ein Statussymbol und zeugten vom gesellschaftlichen Stand der an dieser Stelle begrabenen Personen. Noch heute finden sich Beispiele hierfür auf alten Friedhöfen. So auch in einem Teil des Stadtfriedhofes von Karlsruhe. Außerdem finden sich in dem bereits erwähnten Rechnungsbuch im Archiv von Bietigheim aus dem Jahre 1922/23 durchaus auch weitere, ähnliche Einträge, die sich von 350 Mark bis hin zu 20.000 Mark erstrecken, jeweils mit der Namensnennung des Einzahlers. Letzterer beispielsweise hieß Karl Weishaupt und war der Sohn des Hirschwirtes Franz Weishaupt. Vielleicht war er zum Zeitpunkt der Einzahlung bereits selbst Gastwirt im "Hirsch".


Vielen ist bis heute nicht bekannt, weshalb die Gemeinde diese Grabstätte noch immer pflegt. So liegt aus dem Jahr 1975 ein Aktenvermerk vor, demzufolge damals geplant war, "die Grabstätte Augenstein im Feld 2 des Friedhofs, Grab 56" zu entfernen. Auf demselben Papier wurde jedoch 20 Jahre später handschriftlich hinzugefügt, dass im April 1995 unter Mitwirkung eines Mitarbeiters des Landratsamtes Rastatt die Grabanlage neu angelegt werden sollte. Zugleich enthält der Akten-vermerk auch folgende Feststellung, "(...) dass keine Nachkommen der Familie Augenstein vorhanden seien, wie eine telefonische Auskunft einer angeblich entfernten Verwandten ergeben habe." Nachforschungen haben allerdings gezeigt, dass diese befragte Person keine "angeblich entfernte" Verwandte der Augenstein-Familie war. Ihre Auskunft ist somit auch nicht unbedingt als zutreffend zu bezeichnen. Anverwandte der Familie Augenstein gibt es zwar auch heute noch, doch diejenigen, mit denen ich in Rastatt und Friedrichsdorf-Burgholzhausen (bei Frankfurt) gesprochen habe, wussten auch nichts Näheres über den hier dargestellten Sachverhalt und das Grab in Bietigheim zu berichten. Mehr hätte man von der Rastatter Bürgerin Ingrid Augenstein erfahren können, die jedoch am 24.04.2013 in Rastatt verstorben ist.

Auch eine Straße wurde nach dem Freiheitskämpfer benannt. Die Anregung hierzu kam vom damaligen Gemeinderat Karl Rittler.

Eine Nachfahrin berichtete mir, dass die Stadt Rastatt in den 1980er- oder 1990er-Jahren zahlreiche Grabsteine auf dem alten Friedhof beim Kreiskrankenhaus entfernen ließ. Dabei wurde auch derjenige der Familie Augenstein "umgelegt".


Nach Intervention der Familie Augenstein beim Landratsamt Rastatt wurde dieser Grabstein jedoch wieder aufgestellt, nachdem er zuvor in ihrem Auftrag einer Restaurierung unterzogen worden war. Allerdings handelt es sich hierbei nicht mehr um den originalen Stein.

Dieser, so wird vermutet, "muss in den 1920er- bis 1940er-Jahren einer 'Modernisierung' zum Opfer gefallen sein", so berichtete mir Edith Augenstein-Fuchs, eine Ur-Urenkelin des badischen Freiheitskämpfers Joseph Augenstein. Unbenommen von der dargestellten Situation sei erwähnt, dass der Vater des hier beigesetzten Leopold Augenstein Joseph (auch Josef geschrieben) Augenstein hieß (12.09.1800 - 18.04.1861). Über ihn ist in dem Buch "1000 Jahre Bietigheim" ein umfangreicher Artikel von Dr. Irmgard Stamm zu finden (S. 171 ff.)* Er stammte aus Neumalsch, war Metzger und wurde durch die bereits erwähnte Heirat mit Magdalena Volz ab 1820 Rebstockwirt in Bietigheim. Außerdem war Joseph Augenstein später ein hoch angesehener Bürger Rastatts und 1848 Sprecher der Rastatter Demokraten. Erwähnenswert ist neben seiner ausführlichen Vita im genannten Buch noch, dass er infolge eines Unfalles in Bietigheim zu Tode kam und vom damaligen Ortspfarrer Theodor Rössler beerdigt wurde (zu Theodor Rössler siehe Artikel im Gemeindeanzeiger Bietigheim, 12. Mai 2021). Der in der Bietigheimer Grabanlage bestattete Doktor Leopold Augenstein war also der Enkel des badischen Demokraten Joseph Augenstein. Der Rebstockwirt Leopold A. war der Sohn des "Joseph Augenstein -Rebstockwirt und Revolutionär" (vgl. 1000 Jahre Bietigheim, S. 171).
Es zeichnet sich demnach eine Antwort auf die Frage ab: Weshalb wird die Grabanlage Augenstein bis heute auf Kosten der Gemeinde Bietigheim erhalten und gepflegt?


Quelle Text und Fotos: Hermann Schmitt


Teil 13 vom 13: Die Grabanlage verkörpert ein Stück Gemeindegeschichte

Die Frage, weshalb die Gemeinde Bietigheim seit vielen Jahren diese Grabanlage erhält und pflegt, lässt sich so beantworten:
„Die Grabstelle macht einen repräsentativen Eindruck und ist in jedem Falle erhaltenswert. Eine Kulturdenkmaleigenschaft ist wohl von der Bedeutung der hier bestatteten Persönlichkeit bzw. dessen Familie abhängig“, so beantwortet Dr. Clemens Kieser vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungsbezirk Stuttgart (Referat 83.1-Inventarisation) eine entsprechende Anfrage.

Die Grabanlage der Familie Augenstein verkörpert ein Stück Gemeindegeschichte*. Sie erinnert an einen Bietigheimer Bürger, der aus Neumalsch stammte. Er war der Wirt des Gasthauses „Rebstock“ und wurde weit über die Orts-grenzen hinaus als der badische Demokrat und Freiheitskämpfer Joseph Augenstein bekannt. Der Gemeinde Bietigheim ist es ein besonderes Anliegen, das Andenken an diesen Vorkämpfer für Demo-kratie und Freiheit wachzuhalten. Noch heute kann sein Einsatz im Zuge der „Badischen Revolution“ (1848-1849) uns allen Vorbild sein. Wo genau Joseph Augenstein begraben liegt, ist nicht bekannt. Es ist jedoch gesichert, dass er von dem damaligen Pfarrer Theodor Rössler am 18. April 1861 beigesetzt wurde. Außerdem weiß man, dass am heutigen Standort des Grabmales sein Sohn Leopold und dessen Ehefrau Karoline sowie seine Enkelkinder Dr. Leopold Augenstein, Hermine und Lina bestattet wurden. Indem diese Grabanlage durch die Kommune erhalten und gepflegt wird, soll auch für zukünftige Generationen die Erinnerung an den tapferen Bürgersohn und seine Familie wachgehalten werden. Dieses Andenken wurde insbesondere auch durch diese nunmehr zum Abschluss gekommene Beitragsserie aufgearbeitet und dokumentiert.

Am 4. September 2022 hat die Gemeinde anlässlich des 100. Todestages von Dr. Leopold Augenstein an der Grabstätte ein Blumengebinde abgelegt. Dieses sollte die Erinnerung an die wechselvolle Geschichte der Familie Augenstein wachhalten.


Text u. Fotos: Hermann Schmitt


Bezogen auf alle in dieser Serie erschienenen Beiträge (13) zur Grabanlage der Familie Augenstein auf dem Friedhof in Bietigheim gelten folgende Quellenangaben, die auch beim jeweiligen Artikel genannt wurden: Texte u. Fotos: Hermann Schmitt; alle Repros in dieser Serie wurden mit Genehmigung aus der Akte des Generallandesarchivs Karlsruhe, pdf-Version mit den Ident.-Nummern: 234_2097; 234_2098; 466-22_275 verwendet.
* siehe „1000 Jahre Bietigheim. Aus der Geschichte eines Hardtdorfes“, Uwe Rummel, S. 171 ff.


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Setzen Sie sich dazu bitte mit Frau Sina Becker im Rathaus in Verbindung unter sina.becker@bietigheim.de oder telefonisch 07245/80812.

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