Veranstalter
"Evangelische Dreieinigkeitsgemeinde Bietigheim- Muggensturm-Ötigheim"
Veranstalter
Verein der Briefmarken-u. Münzensammler Hardt e.V.
Veranstalter
"Evangelische Dreieinigkeitsgemeinde Bietigheim- Muggensturm-Ötigheim"
Aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und der im praktischen Vollzug gewonnenen Erfahrungen wurde die Polizeiverordnung der Gemeinde Bietigheim überarbeitet und an die aktuellen Erfordernisse angepasst. Ziel der Neufassung ist es, bestehende Regelungen zu konkretisieren, Regelungslücken zu schließen und eine klare Grundlage für den ordnungsbehördlichen Vollzug zu schaffen.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat der Neufassung der Polizeiverordnung
(PolVO) in seiner Sitzung am 15.09.2026 zugestimmt.
Wesentliche Änderungen sind:
Leinenpflicht: Die Leinenpflicht gilt künftig
grundsätzlich in allen Grünanlagen der Gemarkung Bietigheim, soweit diese
nicht als Hundeauslaufflächen ausgewiesen sind (§ 11 Abs. 3 PolVO).
Geruchs- und Ausdünstungsbelästigungen: Tätigkeiten, von denen aufgrund von Dauer, Häufigkeit oder Intensität Gerüche oder Ausdünstungen ausgehen, die Dritte gesundheitlich schädigen oder erheblich belästigen können, sind künftig untersagt. (§ 15 Abs. 2 PolVO)
Plakatieren und Werbeträger: Neben dem Plakatieren wird künftig auch das Aufhängen oder sonstige Anbringen von Bannern, Tafeln und anderen Werbeträgern ausdrücklich geregelt. (§ 16 PolVO)
Schutz öffentlicher Bereiche: Ergänzende Regelungen betreffen insbesondere das Lagern und Nächtigen, das Zurücklassen von Abfällen sowie den öffentlichen Konsum von Betäubungsmitteln (§ 17 PolVO).
Hunde und Pferde: Das Mitnehmen von Hunden und Pferden auf Kinderspielplätze und Liegewiesen wird untersagt. Für Blinden- und Assistenzhunde gelten Ausnahmen (§ 18 Abs. 1 Nr. 6 PolVO).
Freizeit- und Fortbewegungsmittel: Die Regelungen werden insbesondere um Skateboards, Stunt-Scooter, Longboards und Segways ergänzt (§ 18 Abs. 1 Nr. 9 PolVO).
Weitere Informationen sowie
die vollständige Polizeiverordnung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde
Bietigheim:
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