Veranstalter
Förderverein Kita St. Michael Bietigheim e. V.
Veranstalter
Bickesheimer Spiegelfechter e. V. Bietigheim
Veranstalter
Förderverein Kita St. Michael Bietigheim e. V.
Ob beim Spaziergang im Wohngebiet, auf öffentlichen Wegen oder in der freien Natur: Hunde gehören für viele Menschen zum Alltag. Damit das Zusammenleben von Hundehaltern, Spaziergängern, Kindern und anderen Tieren gut funktioniert, ist gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig.
In den
vergangenen Wochen und Monaten haben die Gemeindeverwaltung wiederholt Beschwerden
über freilaufende Hunde erreicht. Insbesondere wird berichtet, dass Hunde
auf öffentlichen Wegen und in Wohnbereichen ohne Leine unterwegs sind und
teilweise auf andere Spaziergänger, Kinder oder Tiere zulaufen.
Daher weisen
wir nochmals ausdrücklich auf die geltenden Regelungen zur Leinenpflicht hin.
Leinenpflicht innerhalb des bebauten Gebietes
Hunde sind im Innenbereich auf
öffentlichen Straßen und Gehwegen grundsätzlich an der Leine zu führen. Dies
regelt § 12 Abs. 3 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung (PolVO) der
Gemeindeverwaltung Bietigheim.
Dies
bedeutet, dass Hunde in allen Situationen an der Leine zu führen sind und sich
keinesfalls frei im Ort bewegen dürfen.
Diese
Regelung dient sowohl der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch dem
Schutz des Straßenverkehrs und somit auch dem Schutz der Hunde vor möglichen
Unfällen.
Um
die Sicherheit aller zu gewährleisten, werden insbesondere im Innenbereich
durch unseren Vollzugsdienst verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Sollten bei einem Hundehalter wiederholt
Verstöße festgestellt werden, kann die Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld
in Höhe von 50 Euro geahndet werden.
Leinenpflicht
im Wald? - Rücksicht auf Wildtiere und andere Waldbesucher
Grundsätzlich
gilt: Gemäß § 12 Abs. 3 PolVO Hunde dürfen ohne
Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht
frei herumlaufen.
Besondere Bedeutung hat dies während der
Brut- und Setzzeit. Freilaufende Hunde können Wildtiere aufscheuchen,
verfolgen oder Jungtiere gefährden. Gerade Rehe, Hasen und bodenbrütende Vögel
benötigen in dieser Zeit besondere Ruhe. Auch außerhalb dieser Zeit sollten
Hunde nicht unbeaufsichtigt durch den Wald laufen oder Wildtieren
hinterherjagen.
Wer
seinen Hund im Wald ausführt, sollte deshalb auf den ausgewiesenen Wegen
bleiben, den Hund bei Bedarf anleinen und insbesondere bei Begegnungen mit
anderen Spaziergängern, Kindern, Radfahrern oder Wildtieren besondere Rücksicht
nehmen.
Haben Sie bei
Ihren Spaziergängen mit Ihren Vierbeinern immer im Hinterkopf: Sie sind für
jegliche Schäden, egal ob an anderen Tieren oder gar Menschen, immer die
Verantwortung für Ihren Hund und ebenfalls auch für Sie zu tragen.
Wir appellieren an alle
Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und die vorgenannten
Ausführungen zu beachten, um ein Lebens- und Liebenswertes Gemeindeumfeld
füreinander und miteinander zu schaffen. So können Mensch und Tier die Natur
gemeinsam genießen. Wenn diese Bestimmungen von allen eingehalten werden,
bleibt der Hund auch in der heutigen Gesellschaft das, was er für viele seit
jeher ist: Der beste Freund des Menschen.
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