Veranstalter
Jugend-Familien-Seniorenbüro
Veranstalter
Gemeinde Bietigheim
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Gemeinde Bietigheim
Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 1. September 2026
gelten in allen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bietigheim die neuen
Betreuungs- und Verpflegungsentgelte. Die Gemeinde Bietigheim übernimmt auch
nach der Anpassung weiterhin den überwiegenden Teil der tatsächlichen
Betreuungskosten. Je nach Betreuungsform und Familiensituation tragen Eltern
lediglich rund 12 bis 14 Prozent der Gesamtkosten, während 86 bis 88 Prozent
weiterhin von der Gemeinde Bietigheim finanziert wird.
Die Kinderbetreuung gehört damit nach wie vor zu den am stärksten
bezuschussten Leistungen der Gemeinde.
Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen
Familien, die die Betreuungs- oder
Verpflegungskosten finanziell nicht selbst tragen können, sollten bestehende
Unterstützungsmöglichkeiten nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die
Betreuungskosten durch den zuständigen Sozialleistungsträger ganz oder teilweise
übernommen werden. Darüber hinaus können Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket (BuT) beantragt werden. Insbesondere die Kosten für das
gemeinsame Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen werden in vielen
Fällen vollständig übernommen. Die Gemeindeverwaltung unterstützt betroffene
Familien selbstverständlich dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden und
mögliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Steuerliche Entlastung für Familien nutzen
Die Aufwendungen für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden und so zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führen. Die Gemeinde Bietigheim weist in allen Betreuungsverträgen sowie in den monatlichen Rechnungen die Betreuungskosten und die Verpflegungskosten getrennt aus. Dadurch können Eltern den steuerlich relevanten Anteil der Betreuungskosten einfach nachvollziehen und für ihre Steuererklärung verwenden.
Arbeitgeberzuschuss kann zusätzliche Entlastung bringen
In
vielen Fällen können Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten
leisten. Für nicht schulpflichtige Kinder kann ein Arbeitgeberzuschuss unter
bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.
Dadurch können Familien finanziell deutlich entlastet werden. Eltern sollten
sich hierzu direkt bei ihrem Arbeitgeber oder ihrer Personalstelle erkundigen.
Familienfreundlichkeit bleibt ein zentrales Ziel
Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten setzt die Gemeinde
Bietigheim bewusst Prioritäten zugunsten von Kindern und Familien. Neben der
Kinderbetreuung sowie moderne Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie
Spiel- und Freizeitplätze investiert die Gemeinde weiterhin in freiwillige
Angebote für Kinder und Jugendliche wie die KinderSpielStadt, Ferienspaß sowie
alle kostenlosen Angebote des Jugend-, Familien- und Seniorenbüros.
Unser gemeinsames Ziel bleibt eine hochwertige, verlässliche
und zugleich möglichst bezahlbare Kinderbetreuung für alle Familien in
Bietigheim.
Bei Fragen zu den Betreuungs- und Verpflegungsentgelten stehen die
Einrichtungsleitungen sowie die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

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