Veranstalter
Gemeinde Bietigheim
Veranstalter
Handballverein Frisch Auf Bietigheim / HSG Hardt
Veranstalter
Verein der Briefmarken-u. Münzensammler Hardt e.V.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 3 (2) Bau- gesetzbuch (BauGB); beschränkt auf die vorgenommenen Änderungen
Das Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans
des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 24.11.2022 in der
Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes eingeleitet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB wurde im Zeitraum
Dezember 2023 / Januar 2024
durchgeführt.
Am 27.11.2025 wurde der Entwurf
zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Auf dieser Grundlage
erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 (2)
BauGB und § 4 (2) in der Zeit vom 26.01.2026 bis 27.02.2026.
Nach Erörterung und Abwägung
der eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich bei drei Flächenbereichen Änderungen
gegenüber dem Entwurf von
November 2025:
Bietigheim /
Fläche B 33: Nachvollzug bestehender Nutzungen
im Norden der Ortslage (Sport-/Vereinsflächen,
Spielplatz, Ver-/Entsorgung,
Veranstaltungshallen der
Gemeinde) Entwurf November 2025:
Ausweisung Bereich Veranstaltungshallen (Ehemaliger Tabakschuppen und Festhalle) als Gemeinbedarfsfläche
Änderung im
Entwurf Mai 2026:
Ausweisung Bereich Veranstaltungshallen als Grünfläche in Berücksichtigung
der dort im Regionalplan festgelegten Grünzäsur
Elchesheim-Illingen
/ Fläche E 17 + E 20 am südlichen
Ortseingang: Erweiterung Tennisanlage
Entwurf November 2025:
Ausweisung einer
Grünfläche Sport zur Erweiterung der Tennisanlage im Bereich E 17 Änderung im Entwurf Mai 2026:
Rücknahme der Grünfläche Sport aus dem Bereich E 17 in Berücksichtigung des dort im Regionalplan
festgelegten Vorranggebietes für Landwirtschaft; dafür Aufnahme der neuen Fläche E 20 als Grünfläche Sport zur Erweiterung der Tennisplätze
direkt nordöstlich an die bestehende Tennisanlage anschließend.
Der Umweltbericht wurde bzgl. der neu
aufgenommenen Fläche E 20 ebenfalls ergänzt.
Elchesheim-Illingen
/ Fläche E 19 am nordwestlichen
Ortsrand: Vereinsnutzungen Angelverein
Entwurf
November 2025:
Ausweisung des bestehenden Vereinsgeländes und des ehemaligen Baubürocontainers für die
Ertüchtigung des Rheinhochwasserdamms (RHWD) als Sonderbaufläche; nach Abschluss
der
Bauarbeiten am RHWD möchte der Angelsportverein künftig
den ehemaligen Baubürocontainer
u. a.
als Besprechungsraum und für Ausstellungen zum Thema "Rheinauen und deren
Pflanzen, Tieren und Fischarten" nutzen.
Änderung im
Entwurf Mai 2026:
Differenzierung der Flächenausweisung: Sonderbaufläche nur für das eigentliche Vereinsge-
lände, Bereich des ehemaligen Baubürocontainers als Grünfläche in Berücksichtigung des dort im
Regionalplan festgelegten Vorranggebietes für Landwirtschaft, Vorranggebiet vorbeugender
Hochwasserschutz
und Regionalen Grünzuges
In der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim am
21.05.2026 wurde der entsprechend überarbeitete Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit den drei vorab
aufgeführten Änderungen gebilligt.
Die Änderungen erfordern nach § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.
Gemäß § 4a (3) BauGB wird bei der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme angemessen verkürzt und die Abgabe von Stellungnahmen
auf die vorab erläuterten Änderungen
(Fläche B 33, Fläche E17 + E 20, Fläche E 19) be-
schränkt. Im Textdokument der 4. Änderung des
Flächennutzungsplans (Entwurf Mai 2026) sind für die
einzelnen Änderungsbereiche detaillierte Planausschnitte und Erläuterungen enthalten,
so dass die o. g. relevanten Änderungsbereiche für die erneute Beteiligung dort gut herausgegriffen
werden können.
Für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf
zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit Begründung (Stand 27.11.2025) mit den nachfolgend genannten Unterlagen im
Internet auf der Homepage
der Gemeinde Durmersheim in der Zeit vom
01.06.2026 bis einschließlich 15.06.2026 veröffentlicht unter: https://www.durmersheim.de/web/gewerbe_ausle- gungen2.html
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die Unterlagen zusätzlich in den Rathäusern der
Gemeinden Au am Rhein,
Bietigheim, Durmersheim und
Elchesheim-Illingen während
den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können
Stellungnahmen
abgegeben werden, jedoch nur zu den oben aufgeführten drei Änderungen (Fläche
B 33, Fläche E17 + E 20, Fläche E
19). Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
g.hille@durmersheim.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber
auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich
zur Niederschrift) im jeweiligen Rathaus der vier
Mitgliedsgemeinden oder beim Gemeindeverwaltungsverband Durmersheim, Rathausplatz 1, 76448
Durmersheim abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die
Angabe der Anschrift der Verfasserin oder des Verfassers
zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung
des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf
hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz
3 Satz 1
Nummer 2
des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der
Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte
geltend machen können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich
im Internet
auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de eingestellt.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind gemäß §
3(2) BauGB auch die bereits vorliegenden
umweltbezogenen Informationen und nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche,
umweltbezogene Stellungnahmen. Folgende
Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen
sind verfügbar und werden veröffentlicht:
Umweltbericht Büro Wald + Corbe von
Mai 2026 mit
- Vorhabenbeschreibung der Änderungsflächen, Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplan und Landschaftsrahmenplan,
Biotopverbund) und Entwicklungsprognose bei Durchführung
der Vorhaben (Bestandsbewertung und Eingriffsbewertung nach den Schutz-
gütern Biotope und geschützte
Arten, Boden, Klima, Wasser, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter)
- Für die Änderungsflächen B 29, B 31, D 34, E15 wurde hierbei
auf die Umweltprüfungen aus den parallel
aufgestellten Bebauungsplänen zurückgegriffen.
Dem Umweltbericht sind folgende zusätzliche Dokumente zugeordnet und
ebenfalls veröffentlicht:
- Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung 4. Änderung des FNP: E20 Erweiterung Tennis-
plätze in Elchesheim-Illingen, 20.05.2026
- Artenschutzrechtlicher Ersteinschätzung 4. Änderung des FNP: Verlegung Stromhaus
&
Gasstation in
Bietigheim (Fläche B 32), 23.09.2025;
- Artenschutzrechtlicher Ersteinschätzung 4. Änderung
des FNP (übrige Flächen),
01.02.2025
umweltbezogene
Stellungnahmen von Behörden und Trägern
öffentlicher Belange
aus der
frühzeitigen Beteiligung nach § 4(1) BauGB Dezember 2023 / Januar 2024:
- LRA Rastatt / Umweltamt zu Grundwasser:
Lage der Änderungsflächen D 31, B 29; E 15, E 16, E 17, E 18 innerhalb von
Wasserschutz- gebieten, zudem wird der geringe
Flurabstand des Grundwassers bei folgenden
Flächen kritisch
eingestuft: A 15, A
16, D 31, D 32, B 29, E 15, E 16, E 17, E 18
- Landratsamt Rastatt / Naturschutz mit
folgenden Hinweisen und Anregungen:
Fläche A 16:
Betroffenheit von Flächen der landesweiten
Biotopverbundplanung
Fläche B 24: Betroffenheit von geschützten Biotopen (Streuobstbestände, Feldhecke)
kri-
tisch, Verweis auf die erforderlichen Verfahren und Nachweise
zur Beantragung einer ent-
sprechenden Ausnahmegenehmigung; Betroffenheit von Flächen
der landesweiten Bio-
topverbundplanung
Fläche B 25:
Betroffenheit von geschützten Biotopen (Feldhecke) kritisch
Fläche B 26:
Betroffenheit von geschützten Biotopen (Streuobstbestände) kritisch
Fläche B 28: Verweis auf die direkte Nähe zum FFH-Gebiet und geschützten
Biotopen (Röh- richte, Riede, Feuchtgebüsche)
Fläche B 30: Betroffenheit von geschützten Biotopen (Röhrichte, Riede, Feuchtgebüsche)
kritisch
Fläche D 32: Lage innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes "Rheinniederung zwischen Au
am Rhein, Durmersheim und Rheinstetten"; weitere Detaillierung erforderlich, ggfls. Erlaub-
nis nach der LSG-Verordnung bzw. deren In-Aussicht-Stellung einzuholen
Fläche E 16: Betroffenheit Verbundelemente der landesweiten
Biotopverbundplanung sowie hochwertige Grünflächen kritisch
Fläche E 18: Betroffenheit von Flächen
der landesweiten Biotopverbundplanung und eines aus naturschutzfachlicher Sicht
hochwertigen Lebensraums
- Landesamt für Denkmalpflege: Hinweis auf die Betroffenheit von
archäologischen Prüffällen bei den Flächen B
22, B 30, D 32, D 33
aus der
Beteiligung nach § 4(2) BauGB Januar / Februar 2026:
- Regionalverband Region Karlsruhe:
Betroffenheit der Regionalen Grünzäsur Fläche B 33,
Betroffenheit Vorranggebiet Landwirtschaft Fläche E 17, Betroffenheit Vorranggebiet Land-
wirtschaft, Regionaler Grünzug und Vorranggebiet Vorbeugender Hochwasserschutz Flä-
che E 19
- Landratsamt Rastatt / Naturschutz:
Fläche B 24, B 26, E 16, E 18: Betroffenheit von geschützten
Biotopen (Streuobstbestand),
Verweis auf die Beantragung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung
umweltbezogene Stellungnahmen von
Seiten
der Öffentlichkeit
aus der
frühzeitigen Beteiligung nach § 4(1) BauGB Dezember 2023 / Januar 2024:
- Stellungnahmen Ö1 + Ö2 zu B 26: Ablehnung
der geplanten Gewerbefläche wegen dort
vorhandenen
Streuobstbestände
- Stellungnahme Ö3 zur Rücknahme der Wohnbaufläche E 10
aus Naturschutzgründen: Festlegung dieses Bereichs als FFH-Gebiet nicht nachvollziehbar (umgeben
von Siedlung an 3 Seiten), Vorschlag, das FFH-Gebiet hier wieder zurückzunehmen im Tausch mit einer Flä- che an anderer Stelle
- Stellungnahmen
Ö4b/Ö4c zu B 24 und B 26:
Ablehnung der geplanten Gewerbefläche B 26 wegen dort
vorhandenen Streuobstbestände; Verweis auf die Grünzäsur in dem (zum Zeitpunkt
der frühzeitigen Beteiligung noch) gültigen Regionalplan, Bereich mit hoher Artenvielfalt und Biodiversität, Bedarfsnachweis wird in Frage gestellt;
Bedenken gegenüber der geplanten Wohnbaufläche B 24 wegen dort vorhandenen Streu-
obstbestände, Bedarfsnachweis wird aufgrund
der noch vorhandenen Baulücken in Bietig- heim in Frage gestellt;
Weitere Bestandteile der ausgelegten
Unterlagen sind:
- Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans / GVV Durmersheim
- mit
Darstellung und Erläuterung der Änderungsbereiche, Stand Mai 2026
und folgende gesonderte Anlagen:
- zu Fläche B 24 (Wohnbauentwicklung
Birkig / 2. BA):
Auswirkungsanalyse
zur Ansiedlung eines Lidl-Lebensmittelmarktes, GMA 08.07.2024
- zu Fläche B 24 (Wohnbauentwicklung Birkig / 2. BA) und Fläche B 26 (Erweiterung Gewer-
befläche Schelmenäcker): Bedarfsanalyse Wohnen und Gewerbe, Oktober
2023 - ergänzt
durch Anhang zur
Aktualisierung der Wohnbauflächenbedarfsanalyse, Juli 2025
- zu Fläche D 33: Einzelhandel Nord
- Fortschreibung
des Einzelhandelskonzeptes Gemeinde Durmersheim, GMA Juli 2023
- zu Fläche E 16 (Wohnbauentwicklung Wörthäcker) und E 17 (Reduzierung
Sonderbaufläche E 4)
- raumordnerischer Vertrag zwischen
der Gemeinde Elchesheim-Illingen
und dem Regional-
verband Mittlerer
Oberrhein vom Mai 2023
sowie die
- Synopse der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3(2) und § 4(2)
BauGB im Zeitraum Januar / Februar 2026 mit Abwägung der Stellungnahmen
Durmersheim, 26.05.2026
Klaus Eckert Verbandsvorsitzender





| Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinde Bietigheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
| Gemeinde Bietigheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
| Gemeinde Bietigheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
| Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinde Bietigheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |