Veranstalter
Musikverein Bietigheim e. V.
Veranstalter
DRK- OV Bietigheim/Elchesheim-Ill.
Veranstalter
Verein der Briefmarken-u. Münzensammler Hardt e.V.
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter,
die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet,
unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Die
Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden
Fassung unter
www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/
abgerufen
werden.
Der
Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und
ist der 01.
Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.
Zum
Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern
anzugeben.
Unvollständige
oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur
Versagung von Leistungen führen.
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor
dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen
und Bienenhalter versandt.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die
Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben,
können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.
Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des
Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der
Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht
kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Weitere Informationen zur Melde-
und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf
unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711/9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de;
Internet: www.tsk-bw.de

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