Veranstalter
TuS Bietigheim e. V. - Abteilung Tennis
Veranstalter
Verein der Briefmarken-u. Münzensammler Hardt e.V.
Veranstalter
Fahrschule Schmidle/Seniorenbeirat
Sehr
geehrte Damen und Herren,
auch im
Jahr 2026 wird die Mikrozensus-Befragung bei einem Prozent der Haushalte in
Deutschland durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltebefragung,
mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der
Bevölkerung ermittelt werden.
Die Daten
des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Pro Woche
werden über ganz Baden-Württemberg verteilt mehr als 1 000 Haushalte
befragt.
Die Auswahl
der zu befragenden Haushalte erfolgt mehrstufig über ein
mathematisch-statistisches Zufallsverfahren. Zunächst werden die zu befragenden
Anschriften festgelegt. Von den Statistischen Landesämtern geschulte und
betreute Erhebungsbeauftragte ermitteln dann vor Ort anhand der Briefkästen
bzw. Klingelschilder die Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewählten Gebäude.
Die
Haushalte in den ausgewählten Gebäuden werden dann vom Statistischen Landesamt
angeschrieben und um die Erteilung der Auskünfte mittels einer Online-Erhebung
gebeten. Alternativ stehen auch Papierfragebögen oder telefonische Befragungen
zur Verfügung. Die volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewählten
Gebäude sind nach § 7 des Mikrozensusgesetzes für sich und minderjährige
Haushaltsmitglieder auskunftspflichtig. Zur Durchsetzung der Auskunftspflicht
können Zwangsgelder verhängt werden. Ausgewählte Haushalte werden in der Regel
vier Mal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Da sich
auch in Ihrer Stadt/Gemeinde Haushalte befinden, die im Rahmen des Mikrozensus
befragt werden, möchten wir Sie bitten, die hier hinterlegte Pressemitteilung in einem Ihrer nächsten Amtsblätter zu
veröffentlichen. Mittels dieser Pressemitteilung haben wir auch die Medien
landesweit um die Unterrichtung der Öffentlichkeit gebeten. Neben den Medien
werden von uns auch die Polizeipräsidien über die Weiterführung des Mikrozensus
im Jahr 2026 informiert, mit der Bitte um Weiterleitung an alle
Polizeidienststellen.
Bitte
informieren Sie die Bürgerbüros beziehungsweise andere
Bürgeransprechpartnerinnen und -ansprechpartner in Ihrer Gemeinde über diese
Befragung. Es kommt immer wieder vor, dass sich betroffene Bürgerinnen und
Bürger an die Gemeinde oder die Polizei wenden, mit der Frage, ob diese
Befragung rechtmäßig ist. Daher ist es wichtig, dass alle Angesprochenen über
die notwendigen Informationen verfügen, um diese Frage korrekt zu beantworten.
Gerne
können sich betroffene Haushalte bei Fragen direkt mit dem Statistischen
Landesamt unter Telefon 0711/641 - 2295 in Verbindung setzen.
Weitere
Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des
Statistischen Verbundes unter https://mikrozensus.de abrufbar.
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