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Gärtnergepflegte Grabfelder

Mit der Errichtung eines gärtnergepflegten Grabfeldes in ein parkähnliches Gemeinschaftsgrabfeld stehen unseren Bürgerinnen und Bürgern weitere pflegefreie Bestattungsformen zur Verfügung. In Zeiten wachsender Mobilität ist es für Angehörige von Verstorbenen oft schwierig, eine Grabstätte selbst zu pflegen. Daher bieten wir in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG Gräber an, die durch unsere Gärtnerei Essig gepflegt werden.
Der Erwerb einer gärtnergepflegten Grabstätte ist an den Abschluss einer Pflegevereinbarung mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG für die Dauer der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts gebunden.
Zusätzlich zu den von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG erhobenen Kosten für die Grabstätte und die Grabpflege, fallen kommunale Gebühren in Abhängigkeit von der gewählten Grabart für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle/Alten Kirche an.
Die Angehörigen können wählen, ob sie ein Grab mit oder ohne Blumenbeet möchten. Das Blumenbeet wird dreimal im Jahr -Frühjahr, Sommer und Herbst- neu bepflanzt. Wünschen die Angehörigen kein Blumenbeet wird das Grab durchgehend mit Bodendeckern bepflanzt. Es sind Sarg- oder Urnenbestattung als Reihen- und Wahlgräber möglich. Die Gestaltung und Pflege obliegt der Gärtnerei Essig.
Die eigene Pflege ist nicht möglich.


Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG unter folgender Telefonnummer: 0721 944870 oder per E-Mail: service@dauergrabpflege-baden.de.


Gebühren der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG:
1. Grabstätte für Sargbestattung mit grüner Bepflanzung: 4.450,00 Euro*
2. Grabstätte für Sargbestattung mit Blumenbeet: 5.940,00 Euro*
3. Urnengrabstätte mit grüner Bepflanzung: 2.325,00 Euro*
4. Urnengrabstätte mit Blumenbeet: 3.335,00 Euro*
5. Urnengrabstätte im Hochbeet mit grüner Bepflanzung: 2.325,00 Euro*
6. Urnengrabstätte im Hochbeet mit Blumenbeet: 3.335,00 Euro*
7. Urnenbeisetzung am Baum im Urnenhain mit grüner Bepflanzung: 1.710,00 Euro* (Beschriftung im Preis enthalten)
Die Pflegedauer bzw. Ruhefrist beträgt für die Sargbestattungen 20 Jahre und für die Urnengrabstätten 15 Jahre.


*Hinweis: Die kommunalen Gebühren werden zusätzlich zu den vorher genannten Gebühren durch die Gemeinde nach der Bestattungsgebührensatzung erhoben.


8. Familiengrabstätte für Sargbeisetzung (einfachbreit/einfachtief oder doppeltief)

Kurzbeschreibung:
Bei dieser Bestattungsart ist eine Bestattung von bis zu zwei Särgen und einer Urne möglich. Wird eine Zubettung eines zweiten Sarges gewünscht, muss bei der ersten Belegung eine Tieferlegung beantragt werden. Sollte der Wunsch einer Nachbelegung bzw. Verlängerung des Nutzungsrechts bestehen, ist dies zulässig. Falls
nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten auf eigene Kosten abzuräumen
(Grabmal + Bepflanzung).


Pflege:
Das Grab wird von den Angehörigen selbst gepflegt. Sie können auch eine Gärtnerei Ihrer Wahl beauftragen, welche dann die Grabpflege für Sie kostenpflichtig übernimmt.
Gebühren:
• Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einer Familiengrabstätte (einfachbreit/einfachtief): 4.040,00 Euro
• Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einer Familiengrabstätte (einfachbreit/doppeltief): 4.880,00 Euro
• Gebühren bei einer Tieferlegung: 1.376,00 Euro
• Gebühren der Nachbelegung/Verlängerung sind grundsätzlich 1/20 der Grabnutzungsgebühr, pro Jahr 202,00 Euro (einfachbreit/einfachtief) oder 244,00 Euro   (einfachbreit/doppeltief) seit der Letztbelegung

9. Familiengrabstätte für Sargbeisetzungen (doppelbreit/einfachtief oder doppeltief)

Kurzbeschreibung:
Bei dieser Bestattungsart ist eine Bestattung von bis zu vier Särgen und zwei Urnen möglich. Wird eine Zubettung eines dritten oder vierten Sarges gewünscht, muss bei der ersten beziehungsweise zweiten Belegung eine Tieferlegung beantragt werden. Sollte der Wunsch einer Nachbelegung bzw. Verlängerung des Nutzungsrechts
bestehen, ist dies zulässig. Falls nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten
auf eigene Kosten abzuräumen (Grabmal + Bepflanzung).
Pflege:
Das Grab wird von den Angehörigen selbst gepflegt. Sie können auch eine Gärtnerei Ihrer Wahl beauftragen, welche dann die Grabpflege für Sie kostenpflichtig übernimmt.
Gebühren:
• Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einer Familiengrabstätte doppelbreit/einfachtief: 6.140,00 Euro
• Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einer Familiengrabstätte doppelbreit/doppeltief: 7.840,00 Euro
• Gebühren bei einer Tieferlegung: 1.376,00 Euro
• Gebühren der Nachbelegung/Verlängerung sind grundsätzlich 1/20 der Grabnutzungsgebühr, pro Jahr 307,00 Euro (doppelbreit/einfachtief) oder 392,00 Euro (doppelbreit/doppeltief) seit der Letztbelegung



10. Einzelgrabstätte für Sargbeisetzungen

Kurzbeschreibung:
Bei dieser Bestattungsart ist eine Bestattung von nur einem Sarg möglich. Eine Verlängerung der Ruhefrist oder Zubettung ist nicht zulässig.
Ausnahme: In den ersten 5 Jahren ist die Zubettung einer Urne möglich.
Die Umwandlung von einem Einzelgrab in ein Familiengrab ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren ist das Grab innerhalb eines Monats auf eigene
Kosten durch den Verfügungsberechtigten abzuräumen (Grabmal + Bepflanzung).
Pflege:
Das Grab wird von den Angehörigen selbst gepflegt. Sie können auch eine Gärtnerei Ihrer Wahl beauftragen, welche dann die Grabpflege für Sie kostenpflichtig übernimmt.
Gebühren:
• Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einer Einzelgrabstätte: 3.554,00 Euro

Bitte beachten Sie: Die genannten Gebühren sind nicht abschließend. Es fallen weitere Kosten für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle und Alten Kirche an. Diese können dem Gebührenverzeichnis entnommen oder bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden.

11. Urnenwandnische (Stelen) mit Ablagefläche

Kurzbeschreibung:
In einer Stele dürfen maximal 2 Urnen bestattet werden. Die möglichen Maße der Urnen werden durch die Nischengröße begrenzt. Die Nutzungszeit beträgt 15 Jahre. Die Gebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechts kann aus der zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührensatzung der Gemeinde entnommen werden. Falls nach Ablauf der Ruhefrist von 15 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten auf eigene Kosten zu räumen. Das Abstellen von Pflanzen, Blumen, Lichtern oder sonstigen Gegenständen auf dem Boden vor oder neben den Urnennischen ist nur in den dazu vorgesehenen Bereichen (Ablagestreifen oder -flächen) zulässig.
Pflege: pflegefrei
Gebühren:
• Gebühr für Grabnutzungsrecht mit Ablagefläche (Stelenkreuzgarten): 4.110,00 Euro
• Gebühren der Nachbelegung/Verlängerung sind grundsätzlich 1/15 der Grabnutzungsgebühr, pro Jahr 274,00 Euro seit der Letztbelegung



11. Urnenwandnischen (Stelen) ohne Ablagefläche

Kurzbeschreibung:
In einer Stele dürfen maximal 3 Urnen bestattet werden. Die möglichen Maße der Urnen werden durch die Nischengröße begrenzt. Die Nutzungszeit beträgt 15 Jahre.
Die Gebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechts kann aus der zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührensatzung der Gemeinde entnommen werden. Falls nach
Ablauf der Ruhefrist von 15 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten auf eigene Kosten zu räumen. Das Abstellen von Pflanzen, Blumen, Lichtern oder sonstigen Gegenständen auf dem Boden vor oder neben den Urnennischen ist nicht zulässig.
Pflege: pflegefrei
Gebühren:
• Gebühr für Grabnutzungsrecht ohne Ablagefläche (Urnenhof): 3.450,00 Euro
• Gebühren der Nachbelegung/Verlängerung sind grundsätzlich 1/15 der Grabnutzungsgebühr, pro Jahr 230,00 Euro seit der Letztbelegung

12. Urnengemeinschaftsgrabstätten

Kurzbeschreibung:
Urnengemeinschaftsgrabstätten sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen und werden der Reihe nach vergeben. Es können je Grabstätte bis zu vier Urnenbeisetzungen vorgenommen werden. Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch eine Fachfirma und wird durch die Friedhofsverwaltung in Auftrag gegeben. Eine darüberhinausgehende individuelle Kennzeichnung der Grabstätte ist nicht zulässig. Die Urnengemeinschaftsgrabstätten werden als Baumgrabstätten im Wurzelbereich von Bäumen im Bestattungshain, sowie als Rasengrabstätten im Rasenkreuzgarten angeboten. Die Vorschriften für Einzelgrabstätten gelten entsprechend.
Pflege: pflegefrei
Gebühren:
• Gebühr für Grabnutzungsrecht Baumgrabstätte (Bestattungshain): 3.031,00 Euro
• Gebühr für Grabnutzungsrecht Rasengrabstätte (Rasenkreuzgarten): 2.595,00 Euro



13. Familiengrabstätte für Urnenbeisetzungen

Kurzbeschreibung:
In einer Familiengrabstätte können bis zu 4 Urnen bestattet werden. Sollte der Wunsch einer Nachbelegung bzw. Verlängerung des Nutzungsrechts bestehen, ist dies
zulässig. Falls nach Ablauf der Ruhefrist von 15 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten auf eigene Kosten zu räumen (Grabmal + Bepflanzung).
Pflege: Das Grab wird von den Angehörigen selbst gepflegt. Sie können auch eine Gärtnerei Ihrer Wahl beauftragen, welche dann die Grabpflege für Sie kostenpflichtig übernimmt.
Gebühren:
• Gebühr für eine Familiengrabstätte für Urnenbeisetzungen: 4.215,00 Euro
• Gebühren der Nachbelegung/Verlängerung sind grundsätzlich 1/15 der Grabnutzungsgebühr, pro Jahr 281,00 Euro seit der Letztbelegung.

Bitte beachten Sie: Die genannten Gebühren sind nicht abschließend. Es fallen weitere Kosten für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle und Alten Kirche an. Diese können dem Gebührenverzeichnis entnommen oder bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden.



14. Familiengrabstätte für Urnenbeisetzungen als Baumgrabstätte

Kurzbeschreibung:
In einer Baumgrabstätte als Familiengrabstätte können bis zu 4 Urnen bestattet werden. Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch eine Fachfirma und wird durch
die Friedhofsverwaltung in Auftrag gegeben. Eine darüberhinausgehende individuelle Kennzeichnung der Grabstätte ist nicht zulässig. Sollte der Wunsch einer Nachbelegung bzw. Verlängerung des Nutzungsrechts bestehen, ist dies zulässig. Falls nach Ablauf der Ruhefrist von 15 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten auf eigene Kosten zu räumen (Grabmal + Bepflanzung).
Pflege: pflegefrei
Gebühren:
• Gebühr für eine Familiengrabstätte für Urnenbeisetzungen als Baumgrabstätte: 5.190,00 Euro
• Gebühren der Nachbelegung/Verlängerung sind grundsätzlich 1/15 der Grabnutzungsgebühr, pro Jahr 346,00 Euro seit der Letztbelegung.

Bitte beachten Sie: Die genannten Gebühren sind nicht abschließend. Es fallen weitere Kosten für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle und Alten Kirche an. Diese können dem Gebührenverzeichnis entnommen oder bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden.

15. Einzelgrabstätte für Urnenbeisetzungen

Kurzbeschreibung:
Bei dieser Bestattungsart ist eine Bestattung von nur einer Person möglich. Die Belegung erfolgt der Reihe nach. Sie sind von den Verfügungsberechtigten zu pflegen
und können auch im Übrigen von ihnen gestaltet werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes oder Zubettung ist nicht zulässig. Auch die Umwandlung in eine Familiengrabstätte ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist von 15 Jahren ist das Grab innerhalb eines Monats auf eigene Kosten abzuräumen (Grabmal + Bepflanzung).
Pflege: Das Grab wird von den Angehörigen selbst gepflegt. Sie können auch eine Gärtnerei Ihrer Wahl beauftragen, welche dann die Grabpflege für Sie kostenpflichtig übernimmt.
Gebühren:
• Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einer Einzelgrabstätte für Urnenbeisetzungen: 2.118,00 Euro



16. Kindergrabstätten (Kinder bis 14 Jahre)

Kurzbeschreibung:
In einer Kindergrabstätte kann nur 1 Kind beigesetzt werden. Es werden lediglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in einer Kindergrabstätte beigesetzt. Eine
Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich. Falls nach Ablauf der Ruhefrist von 15 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten auf eigene Kosten zu räumen (Grabmal + Bepflanzung).
Pflege: Das Grab wird von den Angehörigen selbst gepflegt. Sie können auch eine Gärtnerei Ihrer Wahl beauftragen, welche dann die Grabpflege für Sie kostenpflichtig übernimmt.
Gebühren:
• Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einem Kindergrab (unter 14 Jahre) als Einzelgrabstätte für Urnenbeisetzung: 880,00 Euro
• Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einem Kindergrab (unter 14 Jahre) als Einzelgrabstätte für Sargbeisetzung: 1.250,00 Euro
• Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einer Kindergrabstätte (unter 14 Jahre): 880,00 Euro


Bitte beachten Sie: Die genannten Gebühren sind nicht abschließend. Es fallen weitere Kosten für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle und Alten Kirche an. Diese können dem Gebührenverzeichnis entnommen oder bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden.


17. Sternenkindergrabstätte für Urnenbeisetzungen

Kurzbeschreibung:
In einer Sternenkindergrabstätte können nur Tot- und Fehlgeburten, sowie innerhalb der ersten 2 Jahre verstorbene Kinder und deren Aschen beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich. Falls nach Ablauf der Ruhefrist von 15 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten auf eigene Kosten zu räumen (Grabmal + Bepflanzung).
Pflege: Das Grab wird von den Angehörigen selbst gepflegt. Sie können auch eine Gärtnerei Ihrer Wahl beauftragen, welche dann die Grabpflege für Sie kostenpflichtig übernimmt.
Gebühren:
• Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einem Sternenkindergrab: 300,00 Euro

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Tabea Neff

1. OG, Zimmer 24
Telefon: 07245 / 808-202
tabea.neff@bietigheim.de

Ratgeber für den Sterbe- und Trauerfall

- Ratgeber für den Sterbe- und Trauerfall

SATZUNG UND GEBÜHREN

Friedhofssatzung inkl. Gebührenverzeichnis zum 01.01.2024

- Preisliste Gärtnergepflegtes Grabfeld

Video über die ersten umgesetzten Maßnahmen auf dem Friedhof Bietigheim

https://www.youtube.com/watch?v=O7Qx5zZTcbo


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